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Graziella schrieb in Nachricht ...
So klar ist das noch nicht. So weit ich sehe, erhält der Züchter in D keine
Ausstellungserlaubnis. Das Kupieren ist in D verboten, d.h. der Kupierer
verstößt ebenso gegen geltendes Recht wie der, der kupieren läßt. Wird im
Ausland kupiert, entfällt die Strafbarkeit für den Kupierer, aber nicht die
für den, der die Tat begünstigt, also vornehmen läßt. Endgültig entschieden
ist diese Frage nach dem ersten Prozeß (durch ale Instanzen).
Manfred
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