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14.07.99 -- Graziella

Re: Kupierverbot














» Ob ich zum Belegen nach Belgien, Ungarn fahre oder Gefriersperma aus

Jaaaa, schon. Aber dieser Zuechter verstoesst nicht gegen geltendes _deut- sches_ Recht, weil die Hunde nicht in Deutschland kupiert werden. Was jemand im Ausland tut, ist voellig unerheblich (zumindest, wenn in dem betreffenden Land das Kupieren noch erlaubt ist). Diese Info habe ich uebrigens vor einem knappen Jahr oder so vom Bonner Tierschutz erhalten, bezog sich allerdings auf einen Privatmann. Vielleicht (hoffentlich) gelten fuer eingetragene Zuechter andere Regeln.

Leider nicht. Das Geburtsland ist egal. Ich kenne einen Doggenzuechter, der seine Hunde natuerlich nicht kupieren laesst. Er hat jedoch ab und an amerikanische Welpenabnehmer, die ihre Hunde in den US angekommen) sehr bald kupieren lassen, weil es dort wohl noch zum Standard gehoert. Darauf hat der Zuechter dann auch keinen Einfluss mehr.

Gruss, Grazi

Thema: Kupierverbot


 
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