|
In article «37844864.613F1EEF@bigfoot.de», hexchen@bigfoot.de says...
...... (gekürzt)
Ich denke 'mal, das ist simpel. Das VDH -Reglement sagt aus, dass als
Züchter der Eigentümer der Hündin zur Zeit des Belegens gilt. (a)
(b) kann ich im VDH nur Welpen eintragen lassen, wenn mein Zwinger
hier in D geschützt und eingetragen ist.
Ob ich zum Belegen nach Belgien, Ungarn fahre oder Gefriersperma aus
USA, Kanada, Australien verwende, ist nachrangig.
Demzufolge macht sich als Züchter strafbar, wer mit den hier geborenen
Welpen zum Kupieren nach anderswo fährt.
Hier in D besteht der - eingetragene-Zwinger - hier wird gezüchtet -
HIER gelten die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Basta .
Und wenn die Welpen von einem afrikanischen Elefanten gezeugt sind.
Hier geboren, das gilt. Ergo gilt dem Grenztourismus ein Riegel
vorgeschoben. Und mit 'ausländischer Deckrüde - und deshalb im Nimmer
- Nimmerland kupiert' - soll sich grade keiner verarschen lassen.
Oben erwähnter Züchter mag Argumente anführen, die sich schlüssig
anhören. Ein Lügner und Betrüger ist er trotzdem.
Wenn der Verband darüber die Augen zumacht, tja ...
Anja
|