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08.08.01 -- Sandra/Rexi

Gericht stoppt generellen Leinenzwang














Lünen/Hamm/NRW, 7.8.01

Juristischer Erfolg für die Hundehalter - und wieder gerät NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) wegen der Landeshundeverordnung und des Leinenzwangs ins Schussfeld der Kritik: Laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm dürfen Kommunen nicht für alle Hunde einen generellen Leinenzwang verhängen.

Die Hammer Richter: Eine Regelung, die nicht nach Rasse und Größe unterscheidet, ist unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundgesetz (Aktenzeichen.: 5 Ss Owi 1125/00). Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) jubelt: Das Urteil sei ein +#8222;Erfolg+#8220; im Kampf gegen den Leinenzwang.

Demnach muss ein Hundehalter aus Lünen zwei Bußgelder in Höhe von je 100 Mark nicht bezahlen. Die Bescheide beruhten auf einer Verordnung, die weder nach Art noch nach Größe der Tiere unterscheide, hieß es.

Was die Richter besonders störte: Die Verordnung sehe keine Ausnahmen vom Anleinzwang vor. Zwar habe der Schutz der Bevölkerung weitgehend Vorrang, aber eine Verordnung, die überhaupt keine Ausnahmen zulasse, schränke die Rechte der Tierhalter unangemessen ein.

VDH-Hauptgeschäftsführer Meyer: +#8222;Mit Verordnungen wie einem allgemeinen Anleinzwang schießt man in den Verwaltungen über das Ziel hinaus.+#8220;

Hunde, die zu wenig Auslauf hätten oder einen Maulkorb tragen müssten, würden so erst Verhaltensauffälligkeiten entwickeln, betonte Meyer.

Statt das Gros der Hundehalter und ihre Tiere mit diesen Auflagen zu +#8222;schikanieren+#8220;, sei es sinnvoller, auffällig gewordene Hunde und deren Halter intensiver zu kontrollieren. Zudem sei es nötig, die Zuchtbedingungen in Deutschland per Gesetz zu regeln und gegen unverantwortliche Züchter schärfer vorzugehen.

Der FDP-Vizechef von NRW, Dr. Stefan Grüll, zum EXPRESS: +#8222;Ministerin Höhn kassiert offenbar eine juristische Ohrfeige nach der anderen in Sachen Hund und muss so etwas wie einen politischen Supergau erleben. Mit jedem Urteil wird es dringlicher, die Verordnung zu überarbeiten.+#8220;

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