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Heiligenwald/Saarland, 6.8.01
Vorbeugen ist besser, diese Lebensweisheit verinnerlichten auch die Bediensteten des Schiffweiler Ordnungsamtes und veranlassten auf einer gemeindeeigenen Wiesenfläche in der Heiligenwalder Friedrich-Ebert-Straße die Aufstellung eines Schildes mit der Aufschrift "Das Betreten der Rasenfläche mit Hunden ist verboten".
Die Gemeindeverwaltung verweist darauf, dass nicht überall, wo es notwendig wäre, so verfahren würde. Das sei zu teuer und würde dem Gemeindebudget dann doch schaden. Aber warum gerade in der Friedrich-Ebert-Straße? Nun, dafür gibt es unterschiedliche Versionen. Wie seitens der engagierten Ordnungshüter zu erfahren war, befand sich an dieser Stelle früher ein Kinderspielplatz. Aha! Der Chronist blätterte in der "Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf Straßen und in Anlagen der Gemeinde Schiffweiler vom 13. Mai 1993". Und darin steht: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Hunde auf Kinderspielplätze mitbringt. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 10000 Mark geahndet werden." Einer anderen Information zufolge wurde das Schild installiert "wegen des verbrieften Geh- und Fahrrechts eines Anliegers zur Erreichung seines hinter der Wiese liegenden Grundstückes". Dabei gehe es um den Schutz der Bürger vor so genannten Tretminen. Aus anderer Quelle wurde zugetragen, dass wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge "massive Anhäufungen von Hundehaufen das Risiko eines Blitzeinschlages für in der Nähe stehende Trafo-Gebäude um 0,3 Prozent erhöhe und so die Energieversorgung akut gefährdet sei." Es gibt also überzeugende Gründe für die Beschilderung. Nur in einem Detail könnte nachgebessert werden. Das Schild sollte niedriger angebracht werden, denn kein Hund, auch keine Deutsche Dogge, kann es lesen. Es sei denn, der Bsesitzer nimmt das Tier auf den Arm.
*erinnert mich an irgendwas nur an was ..*
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