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07.08.01 -- Sandra/Rexi

RE: Leinenzwang auf Hundewiese an Sandra














die wiese fällt unter folgendes:

*Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint geführt werden.*

kleinere hunde dürfen dort noch ohne leine laufen ..

na ja was solls ich geh nun immer ein bischen weiter dort haben wir einen eingezäunten sportplatz und davor ist eine grosse fläche wo auch immer unsere kirmes drauf ist..daran grenzt nur dieser sportplatz der einen riesenhohen zaun hat und etwas weiter ein parkplatz..und dazwischen dürfen meine 2 sich mal austoben..ansonsten gehts halt zum rhein..

gruss
Sandra



Thema: Killerhunde


 
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