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TH bezahlt Hundesteuer bei Mitnahme von Kampfhunden
Kürten/Gladbach/NRW, 30.7.01
Einige Bündel blauer Hundertmarkscheine kreisen derzeit immerfort zwischen Hundehaltern, Tierheim sowie den Kommunen Gladbach und Kürten.
Die ungewöhnliche Kreislaufwirtschaft funktioniert so: 1300 Mark Hundesteuer muss in Bergisch Gladbach zahlen, wer sich seit in Kraft treten der neuen Landeshundeverordnung vor einem Jahr einen Kampfhund halten will; in Kürten sind es 960Mark.
Für viele Hundehalter Grund genug, ihre vierbeinigen Partner im Tierheim in Kürten-Petersberg abzugeben, wo sich diese in den Zwingern derart auf den Pfoten stehen, dass Tierheim-Geschäftsführerin Hedi Rupp jetzt zu einer ungewöhnlichen Maßnahme greift: Wer dem Tierheim einen Pitbull, Staffordshire oder Mastino abnimmt, der bekommt Geld geschenkt.
Und zwar genau die Summe, die als Hundesteuer in Gladbach und Kürten (die anderen hiesigen Kommune haben bislang noch keine Kampfhundesteuer eingeführt) für die sogenannten Kategorie-1-Hunde fällig wird. Das, was die Kommunen, den Hundehaltern abnehmen, schenkt das Tierheim also wieder zurück. Ein Sonderangebot der besonderen Art.
Absurd? Schon, aber so funktioniert es eben. Für den Pressesprecher der Stadt Bergisch Gladbach, Peter Schlösser, jedenfalls keine glückliche Situation: Das konterkariert unser Ziel, die Zahl der Kampfhunde zu reduzieren. Tierschützerin Hedi Rupp hält entgegen: Das Tierheim quillt derart über, dass wir keine Kampfhunde mehr aufnehmen können. Da mussten wir uns etwas einfallen lassen.
Die Rechnung ist einfach: Die Kosten für die Unterbringung eines Tieres betragen, so hat der Deutsche Städtetag errechnet, jährlich 5000 Mark; jeder Tag, den die Bullterrier, Pitbulls und Doggen in den Zwingern verbringen, kostet also rund 14 Mark. Da ist man schnell bei der Summe, die jetzt verschenkt wird.
Angesichts der übervollen Zwinger ist die Schenkaktion also, um einigermaßen kostendeckend arbeiten zu können, quasi reine Notwehr.
Und die Situation könnte sich noch weiter zuspitzen: Denn vor wenigen Tagen trat eine Regelung für größere Hunde das sind Tiere, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimetern sind in Kraft.
Halter solcher Hunde, z. B. Collies, müssen diese ab sofort bei den Ordnungsbehörden anmelden, einen Sachkundenachweis erbringen, ein Führungszeugnis vorlegen, die Hunde mit einem Mikrochip kennzeichnen und eine Versicherung abschließen.
Wie es dann weitergehen soll?
Am Besten, alle Kampfhunde der Ministerin Höhn auf den Schreibtisch legen, ereifert sich Hedi Rupp.
Aber dieser Vorschlag war dann doch nicht ganz ernst gemeint...
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