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26.07.01 -- Sandra/Rexi

Hysterie wegen LHV hat sich gelegt














Hysterie wegen LHV hat sich gelegt


Hückeswagen/NRW, 25.7.01

Vor einem Jahr sorgte sie flächendeckend für Hysterie: Die Landeshundeverordnung, die am 6. Juli 2000 in Kraft trat - so überstürzt, dass selbst die Fachleute in den Verwaltungen zunächst nicht wussten, wie sie damit umzugehen hatten. Wochenlang hatten auch die Mitarbeiter im Hückeswagener Ordnungsamt ununterbrochen damit zu tun, Anfragen aufgeregter Hundehalter zu beantworten und Anrufe von Nicht-Hundehaltern entgegenzunehmen, die auf vermeintlich oder tatsächlich gefährliche Hunde in ihrer Nachbarschaft aufmerksam machen wollten. Jetzt, ein Jahr später, haben sich die Wogen längst geglättet.

"Ziemlich gewundert haben wir uns schon", erinnert sich Roland Kissau, Mitarbeiter im städtischen Ordnungsamt, an den Sommer vor einem Jahr. Grund der Verwunderung: Es fand so etwas wie eine wundersame Hundevermehrung in Hückeswagen statt.

Im Hintergrund stand die neue Verordnung aus Düsseldorf. Danach mussten ab sofort alle Hunde der Verordnungs-Anlagen eins und zwei (so genannte gefährliche und potenziell gefährliche Tiere) bei der Stadt angemeldet werden. Deren Aufgabe war es, die vom Gesetzgeber verlangte "ordnungsbehördliche Erlaubnis" zur Haltung des Hundes zu erteilen. Wohl auch aus Angst vor Denunziation durch übelwollende Mitmenschen oder davor, den Hund abgenommen zu bekommen, wenn die Erlaubnis nicht erteilt war, meldeten die Hückeswagener reihenweise ihre Hunde an - deutlich mehr, als bis dato beim Steueramt gemeldet waren.

Parallel zu den Anmeldungen gingen die Anträge auf Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde der Anlagen eins und zwei beim Ordnungsamt ein. "Wir mussten die Erlaubnis bisher in keinem Fall versagen", zog Roland Kissau auf Anfrage der BM gestern Bilanz. Auch die Prüfungen für den von den Hundehaltern zu erbringenden Sachkunde-Nachweis seien problemlos über die Bühne gegangen: "Nach der ersten großen Aufregung haben sich die Dinge inzwischen eingespielt."

Wer sich heute einen Hund ins Haus holt, bekommt schon bei der Anmeldung auf dem Steueramt einen Fragebogen mit, der ausgefüllt an die Stadt zurückzuschicken ist. Gefragt wird unter anderem nach Rasse und Größe des Hundes. Daraus kann das Ordnungsamt ersehen, in welche Kategorie der Verordnung das Tier fällt und dem Halter die entsprechenden Auflagen machen, zum Beispiel die Vorlage eines Führungszeugnisses oder des Sachkunde-Nachweises.



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