|
Frankfurt, 23.7.01
+#8222;Champ+#8220; hieß der anhängliche Rottweilerrüde und war doch ein vierbeiniger Verlierer: Erst drei Jahre alt und schon zum zweiten Mal in seinem Hundeleben im Tierheim gelandet. Als ein 23-Jähriger ihn im Herbst 1998 zu sich nahm und fortan freundschaftlich +#8222;Dicker+#8220; nannte, war es wie der Beginn einer wunderbaren Freundschaft. Doch im Sommer 1999 war +#8222;Dicker+#8220; tot. Verhungert, verdurstet, bis auf die Knochen abgemagert lag das Tier in seinem verdreckten Zwinger. Wegen Tierquälerei musste sich der Halter gestern vor Gericht verantworten.
Der Start in ein Leben mit Hund war nicht ideal für den damals 20-jährigen Installateur. In seiner Wohnung war die Hundehaltung generell untersagt. Weil er sich aber unbedingt einen vierbeinigen Begleiter wünschte, baute er auf dem einen Hektar großen Gartengrundstück eines im Vogelsberg wohnenden Zahnarztes einen Zwinger. Ganzjährig war der Hund in seinem Käfig untergebracht. +#8222;Das war kein Problem, der hatte ja eine Hütte mit Stroh im Zwinger+#8220;, sagte der 23-Jährige vor Gericht. Schließlich habe er den Hund täglich vor der Arbeit gefüttert und ausreichend frisches Trinkwasser herbeigeschafft. Nach Feierabend ab 16 Uhr habe er den Hund dann aus dem Zwinger geholt, habe praktisch seine gesamte Freizeit mit ihm verbracht.
All das änderte sich mit Beginn des Jahres 1999, als der junge Mann den Zivildienst antrat. Weil das Entgelt knapp war, nahm er einen Nebenjob an. Nun hatte er keine Zeit mehr für den +#8222;Dicken+#8220;. Wenige Wochen später hatte der Grundstückseigentümer, wie er gestern als Zeuge vor Gericht ausagte, den Hundebesitzer in einem Brief dafür gerügt, dass der Rottweiler in seinem eigenen Kot+#8220; im Zwinger sitze. Im Sommer dann machte der alte Mann bei einem seiner gelegentlichen Besuche auf dem Gartenareal die grausige Entdeckung: Im von Brombeeren schon halb zugewucherten Zwinger lag der Rottweiler +#8211; tot, bis auf die Knochen abgemagert und längst mumifiziert.
Einsicht oder gar Reue zeigte der Angeklagte gestern vor Gericht nicht. Für das Schicksal des Tieres sei er nicht verantwortlich. Schließlich habe er den Hund +#8222;abgegeben+#8220; an Heinrich, einen Polen, den er Wochen zuvor zufällig in einer Kneipe kennen gelernt haben wollte. Von ihm wisse er nicht mehr als den Vornamen.
Als +#8222;durchsichtiges Ablenkungsmanöver+#8220; bezeichnete Richter Klaus Eckhardt diese Einlassung des Angeklagten: +#8222;Diesen Heinrich hat es nie gegeben.+#8220; Er sprach den bislang nicht vorbestraften Angeklagten der grundlosen Tötung eines Wirbeltieres schuldig, verhängte eine Geldstrafe von 4500 Mark und ein Hundehalteverbot für die Dauer von fünf Jahren. Der Staatsanwalt hatte sechs Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung, und ein Hundehalteverbot gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert.
|