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23.07.01 -- Bianca + Jill

RE: Über den Wesenstest gemäß der LHV/das brauchen also alle 20/40 halter?














Hallo Sandra,

es steht noch überhaupt nicht fest, welche Bedingungen die 40/20-Halter erfüllen müssen, die Behörden haben noch genug zu tun mit den Liste1 und 2-Hunden. Was zu erfüllen ist, ist momentan, dass man 40/20-Hunde anmelden muß beim OA. Alles Weitere wird man sehen.Zudem sind Sachkundenachweis und Wesenstest zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Den Sachkundenachweis machen die Halter, den Wesenstest Hund-/Halter-Gespanne, wobei es auch da keine "Einheit" gibt und auch unterschiedliche Genehmigungen für andere Programme erteilt wurden (Hundeführerschein etc.). Dies betrifft zur Zeit nur die Anlage 1 und 2-Hunde, vom Wesenstest für 40/20-Hunde ist bis jetzt überhaupt keine Rede.

Desweiteren wird man nach der Sommerpause auch noch mal über die LHV beraten, wie und ob sie weiterhin so bestehen bleiben wird (wegen des Gerichtsbeschlusses in Schleswig-Holstein), also für die 40/20-Hunde noch eine Menge Zeit und es bleibt eben abzuwarten.

Nur keine Panik!

Viele Grüße
Bianca
Thema: Über den Wesenstest gemäß der LHV/das brauchen also alle 20/40 halter?


 
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