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Hei,
das mit dem Ahnden kann ich nur vermuten, kommt drauf an. Wenn der Jäger gerade daneben steht gibt es sicher Ärger.
Das mit dem Schießen ist so:
der Hund muß in Deinem Einwirkungsbereich (!) sein. Ist er es nicht, muß der Jäger lt. Jagdrecht erst mal den Eigentümer ausfindig machen, und ihn auffordern, auf seinen Hund aufzupassen. Frühestens beim zweiten Wildern darf er schießen.
Ich kenne aber auch andere Geschichten, wo erst geschossen wurde und dann der Hund vergraben wurde, um Streitigkeiten auszuweichen. :o( Weiß ich allerdings nur vom hören sagen!
Ich weiß auch von einem Hund der ein paar Meter von seinem HErrn entfernt geschossen wurde, weil er ohne Leine war. Der hund hatte nicht gejagt!
Klingt nicht sehr positiv.
Veilchen
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