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18.07.01 -- Julia Birrer

RE: rechtl. Anforderung Welpe im Zwinger !?














Hallo Sven

Interessante Frage, die Du stellst. Es gibt bestimmt Pro und Contra Antworten darauf. Rechtlich wird man nicht viel unternehmen können und ich finde auch, dass noch Angaben Deinerseits zur genauen Situation dieses Welpen fehlen.

Kennst Du seine Besitzer? Hast Du sie nach ihren Beweggründen gefragt?
Welcher Rasse gehört der Welpe an?
Hat der Welpe Hundekollegen im selben "Haushalt"? Wenn ja, wie werden diese Hunde gehalten?

Ich halte meinen Hund nicht im Zwinger, aber ich habe nichts gegen Zwingerhaltung, wenn die Besitzer dem Tier gerecht werden. D.h. der Hund muss genug Auslauf, eine Aufgabe, viel Liebe erfahren und soziale (Hunde-) Kontakte erhalten, dann schadet im auch ein regelmässiger Aufenthalt im Zwinger nicht.
Aber ich bin entschieden gegen eine Zwingerhaltung, welche einen Hund vereinsamen lässt, der nicht ordentlich und regelmässig gereinigt wird und im Prinzip nur als Abstellkammer dient.

Viele Grüsse
Julia
Thema: rechtl. Anforderung Welpe im Zwinger !?


 
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