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18.07.01 -- cäsi

RE: rechtl. Anforderung Welpe im Zwinger !?

Ist das ein Zwinger?

 














Hallo,

ich denke auch das hier rechtliche Schritte nichts bringen. Aber vielleicht mit den Besitzern rede, ob sie den Hund nicht langsam an die Zwingerhaltung gewöhnen können und ihn am Anfang zumindest im Flur schlafen lassen.

Desweiteren ist der Hund nunmal ein Rudeltier. Daher hat auch Cäsi, als er noch "Klein" (bis 1 1/2 Jahre alt) war, in unserem Bett zusammen mit unserem Kater geschlafen. Mittlerweile schläft er lieber auf seiner Decke oder unten im Flur (Schlafzimmertür ist aber immer offen), da unsere zweite Katze seit einem Jahr dazugekommen ist.

Ich kenne auch Zwingerhunde, welche den ganzen Tag und die Nacht im Zwinger leben müssen. Nur wenn jemand mit ihnen spazierengeht, kommen sie raus. Aber es gibt nun mal rechtlich keine Handhabe dagegen. Es gibt auch Zwingerhunde, welche nur zum Schlafen in diesen kommen und sonst wunderbar mit ihrem Menschenrudel zusammenleben dürfen.

Solange es Haustiere gibt, wird es immer unterschiedliche Haltungsweisen geben. Doch solange das Tier "nur" seelisch drunter leidet, kann man leider nichts dagegen unternehmen.

Liebe Grüße Corry
Thema: rechtl. Anforderung Welpe im Zwinger !?


 
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