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06.07.01 -- Wilfried Heimann

RE: Wieder 18 Listenhunde mit Leinen- + Maulkorbbefreiung

 














Also, in NRW ist es folgendermassen laut LHV geregelt: Listenhunde müssen eine Verhaltensprüfung bestehen, um Leinen- und Maulkorbbefreiung zu bekommen. Die Leinenbefreiung gilt allerdings auch nur ausserhalb der Wohngebiete. Alle anderen 40/20 Hunde dürfen ebenfalls ausserhalb der Wohngebiete ohne Leine laufen. Es gibt natürlich (oh, welch ein Durcheinander) Städte und Gemeinden, die generellen Leinenzwang anordnen (ausser auf Hundeauslaufgebieten). Wir sind in Iserlohn mit unserer Hundeschule tätig. Falls du noch genauere Informationen zu den Verordnungen oder unserer Hundeschule (Verhaltensprüfungen für Nicht-Listenhunde) haben möchtest, maile mich doch bitte an. Wir sind allerdings ab heute abend für 3 (sonnige Wochen) in Südfrankreich (mit unserer Annabell), so dass ich mich erst ab dem 29. Juli bei dir melden kann. E-Mail: WHeimannHemer@t-online.de
freue mich, von euch etwas zu hören.
Gruß
Thema: Wieder 18 Listenhunde mit Leinen- + Maulkorbbefreiung


 
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