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Martina,
ich bezweifle nur, daß der freiwillig seinen Namen sagt und seinen Ausweis zeigt. Und den Namen sagen ? Stimmt der dann auch ?
Ich denke mit einem berechtigten Interesse ist die Jagdbehörde auskunftspflichtig. Und wenn für meinen Hund und für mich selbst das Laufen in diesem Wald lebensbedrohend ist, nur weil der Jäger schwießwütig ist, ist das glaube ich auch ein berechtigtesd INteresse. Wenn die sich stur stellen, würde ich übe die Dienstaufsicht gehen. Ehrlich, bei solchen Sachen kann ich richtig stur sein. Ich würde so lange nicht nachlassen, bis ich den Namen habe bzw. etwas gemacht wird.
Gruss
Beate
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