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29.06.01 -- Beate A.

RE: "DURCHGEKNALLTER" Jäger














Kim,

habe mich gerade mal mit meinem Kollegen unterhalten, der sich mit dieser Thematik mal beschäftigt hatte.

Jäger dürfen Hunde NICHT so einfach abknallen.

Ausnahme: Der Hund hetzt Wild, ist bereits ziemlich nah dahinter und er läßt sich vom Halter nicht mehr abrufen. Erst dann (und das ist nur eine sehr kurze Zeitspanne möglich) darf er schießen.

Leider gehen viele Jäger mit dieser Vorschrift sehr locker um und schießen gleich, wenn sie den Hund im Wald frei rennen sehen. Was sie aber ausdrücklich NICHT dürfen. Eine Anzeige wäre dann angebracht. Allerdings dürfte es mit dem Nachweis etwas schwierig werden.

Die Jägerzunft ist wirklich so eine Clique für sich. Eine Geschichte:

Eine Bekannte lief mit ihrem angeleinten Hund an einem See im Wald. Ein Jäger, der gerade ansaß, den sie aber nicht gesehen hatte, fühlt sich gestört und machte sie blöde an. Er hat sogar ihren Hund (der angeleint neben ihr saß) mit dem Gewehr bedroht. Sie ignorierte und lief weiter. Als sie an ihr Auto kam, sah sie den Jäger gerade weglaufen. Ihr Reifen war platt.
Sie hat Anzeige erstattet, man konnte dem Jäger aber nichts nachweisen. Tja, so isch des mit den Knaben.
Trotzdem, würde ich den Vorfall melden.

Gruss
Beate

Thema: "DURCHGEKNALLTER" Jäger


 
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