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Hi Martina,
ich habe gestern etwas ähnliches erlebt, nur habe ich keinerlei Hinweise auf die Identität des Hundehalters. Ich war gerade bei der Polizei und habe mich informiert.
Wenn dein Hund tierärztlich behandelt werden musste, lass dir vom Tierarzt einen Nachweis über die Art der Verletzungen (Bißwunden unterscheiden sich von anderen und ein Tierarzt ist in der Lage, das zu erkennen) und die Behandlung, bzw. genau aufgeschlüsselte Rechnung geben. Da die zweite Zeugin die Frau des anderen Hundebesitzers ist, wird einem Gericht schon klar sein, dass sie dasselbe sagt, wie ihr Mann, und einem tierärztlichen "Gutachten" wird vermutlich auch eher geglaubt werden, als der Aussage der "Täter".
Weißt du also den Namen der Besitzer oder kannst sie herausbekommen, würde ich auf jeden Fall Anzeige wegen "Sachbeschädigung" erstatten. Dann bekommst du auch zumindest einen Teil der Kosten erstattet.
Dass deine Hündin freilief hat mit dem Fall gar nichts zu tun, denn sie war ja nicht beteiligt.
Viel Glück
Franziska
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