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Hallo Petra,
da hast Du recht, wenn in einem Mietvertrag steht "Haustierhaltung erlaubt" oder zur Haustierhaltung überhaupt nichts gesagt wird, könnte ich die Katzen auch "rechtmäßig einschmuggeln". Ich bin selber Rechtsanwaltsfachangestellte und habe also auch ein bißchen Ahnung von der Materie.
Allerdings hatte ich ja auch schon so die ein oder andere Wohnung und in den jeweiligen Mietverträgen war die Tierhaltung (bis auf Kleintiere) eigentlich immer untersagt. Es wurden also zum Mietvertrag immer Zusatzvereinbarungen getroffen, die das jeweilige Tier erlaubten. Leider sind aber diese Mietverträge an der Tagesordnung. Somit stelle ich die Vermieter von Anfang an lieber vor vollendete Tatsachen.
Vielen Dank für Deine guten Wünsche
Andrea und Molli
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