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27.05.01 -- Tanja Valentin

RE: ...und noch eine/ Die Geschichte mit dem Hammer














Die Hammer-Geschichte


Für alle, die es noch nicht kapiert haben.
D I E S E G E S C H I C H T E I S T E I N H A M M E R.

(Es könnte sich hier aber auch um einen Hund handeln)

Damals vor vierzig Jahren, als ich meine erste Wohnung bezogen habe, da war ich noch jung und unerfahren. Damit ich mich in meiner neuen Wohnung so richtig wohl fühle, dachte ich, daß es nicht reicht, wenn ich sie nur mit Bett, Tisch und zwei Stühlen einrichte. Etwas schönes und etwas was mir Freude macht muss her. Also kaufte ich mir ein Gemälde mit Darstellung eines röhrenden Hirsch und einen Nagel zum anhängen. Zu Hause angekommen, stellte ich aber fest, dass ich noch einen Hammer brauche, um diesen verfluchten Nagel in die Wand einzuschlagen. In meiner jugendlichen Naivität, und ohne zu ahnen, was so alles auf mich noch zukommt, kaufte ich mir einfach einen Hammer. Wie schon gesagt, da war ich aber noch jung und unerfahren. Seit dem hängt aber das Bild bei mir an der Wand und der Hammer, der hat sich im Laufe der Zeit auch schon oft als sehr nützlich erwiesen.

Vor einigen Wochen, kaufte ich mir eine bebilderte Zeitung und auf der Titelseite las ich folgende Schlagzeile.: "GELIEBTE VON EINEM MEHRMALS VORBESTRAFTEN ZUHÄLTER
MIT HAMMER ERSCHLAGEN." Ich war entsetzt und mit mir die ganze Nation. Weil die Regierenden zur dieser Zeit Probleme hatten mit Steuerreform, Renten, und mit verwirrten
rechtsorientierten Jugendlichen, die an Haarausfall leiden, fühlten sie sich dem Volk verpflichtet, etwas zu unternehmen, um wieder Recht und Ordnung für unser Land zu schaffen.

Also handelten sie. Und sie handelten so, wie wir es von unseren Politikern gewohnt sind. Sie handelten schnell. Prompt bekam ich eine freundliche Einladung von unserem
Ordnungsamt, um eine Genehmigung zum Halten des Hammers, der sich seit 40 Jahren in meinem Besitz befindet, zu beantragen. Zuerst musste ich ein Polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen, um zu beweisen, dass ich nicht ein mehrmals vorbestrafter Zuhälter bin. Ob ich auch eine Geliebte habe, das wurde ich nicht gefragt. Na ja - die 20.- DM, die ich dafür bezahlen musste, die habe ich schnell verschmerzt. Dann musste ich nur noch nachweisen, dass ich mit meinem Hammer umgehen kann, und daß ich mein Hammer
ordnungsgemäß in einem dafür vorgesehenen Werkzeugskasten aufbewahre. Dann wurde ich noch angehalten, meinen Hammer bei einer dafür zuständigen Behörde registrieren und mit einer Nummer kennzeichnen zu lassen. Dies geschah ohne Probleme und war recht günstig. Nur lächerliche 60.- DM hat es mich gekostet. Es wäre aber viel zu einfach, wenn damit wirklich alles erledigt wäre. Um meine Frau, und eventuell meine zukünftige Geliebte vor meinem Hammer zu schützen, musste ein Fachmann prüfen, ob es sich nicht um einen
gefährlichen Hammer aus Stahl handelt. Der Fachmann prüfte sorgfältig meinen Hammer und hat ihn für lumpige 60.- DM zu einem harmlosen Gummihammer deklariert. Mir ist klar, dass ich jetzt meinen Hammer schön pflegen und schonen muss, denn einen neuen Hammer darf ich mir nur anschaffen bei Nachweis eines überwiegend besonderen Interesse. Wie soll ich aber ein überwiegend besonderes Interesse nachweisen? Mein Gemälde mit dem röhrenden Hirsch sieht immer noch wie neu aus und ich beabsichtige nicht, mir noch so ein Kunstwerk zu kaufen.

So - und jetzt soll mir jemand sagen, dass unsere Behörden langsam arbeiten. Zwei Tage, nachdem mein Hammer zum Gummihammer deklariert wurde, erhielt ich gegen eine kleine
Spende von 100.- DM die ersehnte Erlaubnis zum halten eines Hammers. Es handelt sich allerdings nur eine vorläufige Erlaubnis, die nur ein Jahr Gültigkeit hat. Es ist doch ganz
verständlich, denn wer kann dafür garantieren, dass sich mein Gummihammer in diesem einem Jahr nicht zu einer gefährlichen Waffe aus Stahl mausert. Und unter uns gesagt, den
Behörden geht es nur um die Sicherheit meiner zukünftigen Geliebten, und die soll mir die 100.- DM, die ich dafür im nächsten Jahr wieder bezahlen muss, wert sein .

Nun bin ich seit einigen Tagen ein stolzer Besitzer einer Amtlichen Erlaubnis und brauche meinen Hammer nicht mehr verstecken. Doch etwas habe ich noch mit Sicherheit falsch
gemacht. Ich wollte zwei Holzlatten zusammennageln, um damit einen Ast zu stützen, der durch die Last der darauf hängenden Pfirsiche zu brechen drohte. Mit einem habe ich aber
nicht gerechnet. Die besorgten Passanten, die an unserem Haus vorbei gingen und die sahen wie ich da so unverschämt den Hammer schwenke, die konnten doch nicht wissen, dass es sich nur um einen Gummihammer handelt, mit dem ich da hantiere, und dass ich zuhause in einer Schublade eine amtliche Erlaubnis im Gesamtwert von 240.- DM aufbewahre. Wen wundert es da, dass sie mich als einen asozialen, mehrmals vorbestraften Zuhälter beschimpften. Es gab aber auch freundliche Bürger in unserer Stadt, die mich nur gefragt haben, ob ich nicht weiß, daß ich meinen Hammer in einem dazu vorgeschriebenen Handwerkzeugskasten aufzubewahren verpflichtet bin.

Apropos Zuhälter ! Ich habe erfahren, daß es tatsächlich in Deutschland Zuhälter gibt, die trotz dieser Verordnung illegal einen Hammer besitzen. Doch angeblich sollen sie auch illegal Rauschgifthandel betreiben, die Prostitution fördern und verbotene Glücksspiele veranstalten. Ob sie die neue Verordnung über das Halten von gefährlichen Hämmern davon abhalten kann, sich auch illegal immer neue Hämmer zu beschaffen ?

Seit einigen Tagen hat sich die Situation - was meinen Hammer betrifft - beruhigt. Jetzt beschäftigt unsere Politiker ein anderes Problem. Es sind diese verwirrte Jugendliche, die an
Haarausfall leiden. Daß diese Burschen ihre Glatzen in Zukunft nur mit amtlicher Genehmigung zur Schau stellen dürfen, das scheint mir sehr unwahrscheinlich, denn es gibt auch glatzköpfige Politiker. Aber die tarnen ihre Glatze geschickt mit einer Perücke

Mit freundlichem Gruß

S.Straka

Thema: Wenn wir schon blödeln / Kampfaxtverordnung


 
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