Sterilisation und Kastration verstößt NICHT gegen das Tierschutzgesetz/an Nora
Hallo Nora!
Du hast Dir anscheinend den Paragraphen nicht bis zum Ende durchgelesen. Da gibt es nämlich noch einen Absatz 5 indem steht:
Das Verbot gilt nicht:
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.