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Diesen Artikel habe ich eben dem Maulkorbzwang-Newsletter entnommen:
Landesztg. Lüneburger Heide Lokales 15.5.Landeszeitung Online Gericht:
Jäger durfte Hunde erschießen
Gericht: Jäger durfte Hunde erschießen
rast Lüneburg. "Wenn Ihr die Hunde nicht in fünf Minuten zurückholt, könnt Ihr den Abdecker rufen." Mit diesen Worten, so gab er zu, holte ein Landwirt (56) aus dem Soltauer Ortsteil Molde am 22. Mai '99 seine
Nachbarn telefonisch aus dem Bett. Eine halbe Stunde später waren der Sennenhund und der Rottweiler tot - der Landwirt hatte die Tiere in seinem Jagdrevier erschossen.
Das Amtsgericht Soltau verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 11250 Mark Geldstrafe. Er ging in Berufung - und erhielt gestern vor dem Landgericht Lüneburg Recht, die 5. Strafkammer sprach ihn frei.
Das Gericht folgte der Darstellung des Landwirts und Jägers. Danach sah er die Hunde in seinem Revier und ging davon aus, dass sie über Rehkitze hergefallen waren. Er fuhr nach Hause, rief die Nachbarn an, holte sein Gewehr. Wieder im Revier, sah er, wie der Sennenhund hinter
einem Reh herlief. Einem Warnschuss folgten zwei tödliche Treffer. Der Rottweiler lief auf den Jäger zu, der erneut schoss - das Tier wurde eingeschläfert.
Laut Urteil darf ein Jäger in seinem Revier Hunde töten, wenn sie "außerhalb des Einwirkungsbereichs der Besitzer" angetroffen werden.
Das Tötungsrecht gelte auch dann, wenn erkennbar ist, dass ein Hund die Jagd aufnehmen will, dies aber noch nicht getan hat. Nicht zu überlegen habe das Gericht gehabt, ob der Mann unverhältnismäßig reagiert habe: "Die Situation hatte sich nach dem Anruf geändert. Ein Hund jagte das Reh, der zweite griff ihn an - er hatte keine Zeit zum Überlegen, er musste schießen."
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