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10.05.01 -- Cessi

RE: An WITTA - Thema "grüne Männchen"/Jäger und freilaufende Hunde (lang)

Jagdhundeausbildung

 














Liebe Christine,

dieses Thema wurde bereits einige Male hier ausführlich diskutiert. Nachfolgend nochmals mein Beitrag, den ich im Januar dazu geschrieben habe :

"Es ist keineswegs so, daß jeder, der sich als Jäger ausgibt, auch einer ist, und das Recht hat, in dem betreffenden Gebiet einen Schuß abzugeben, bzw. einen Hund nur wegen des Verdachtes der Wilderei einfach so *abzuknallen*.

Jede unerlaubte Schußabgabe von jemand, der nicht wenigstens einen *Begehungsschein* für das entsprechende Revier hat, kann dafür nach dem Jagdrecht UND dem Tierschutzgesetz wegen unerlaubtem Töten eines Wirbeltieres ohne sinnvolle Rechtfertigung bestraft werden !

Grundsätzlich ist es so, daß zunächst einmal kein Hund, der einer Jagdhunderasse angehört, getötet werden darf - er könnte sich ja gerade im Arbeitseinsatz befinden. Ansonsten gilt : Es muß absolut erkennbar sein, daß der betreffende Hund sich auf einer SPUR befindet, nachweislich jagt (oder wildert) und sich der *Einwirkung* seines Herrn entzogen hat, d.h., daß dieser ihn nicht mit Ruf oder Pfiff zurückholen kann.

Die Auslegung des Jagdrechtes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, Du solltest also bei der für Dich zuständigen Jagdbehörde nachfragen. Hier noch ein Link, aus dem das Vorstehende sinngemäß zu entnehmen ist : htttp://members.aol.com/Jagdheute/recht.htm

Aber : Was nutzt das Recht, wenn man anschließend einen toten Hund zu beklagen hat ? Deshalb halte ich es für sinnvoller, zunächst einmal mit dem zuständigen Revierinhaber oder Jagdpächter zu sprechen und ihn um Erlaubnis zu bitten, den Hund dort frei laufen lassen zu können".

Liebe Grüße

Cessi


Thema: An WITTA - Thema "grüne Männchen"/Jäger und freilaufende Hunde (lang)


 
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