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07.05.01 -- Claudia Seidel

RE: Verfassungsbeschwerde des VDH














Hallo Sören,
ich muss zugeben, dass ich den VDH so langsam auch ein wenig kritischer betrachte. Mit dem Hundeführerschein tun sie schon was... ist einerseits ja ganz prima, aber weshalb dürfen werden nur Prüfer aus der VDH-Mitgliedschaft zugelassen? Und wieso kann der VDH anderen Vereinen die Gebühr die dafür erhoben werden muss vorschreiben? Mal abgesehen von privaten Wald- und Wiesenvereinen, es gibt doch auch dem VDH nicht angeschlossene Vereine, die mit Sicherheit nicht schlechter arbeiten als dessen eigene, warum dürfen die sich nicht an der Aktion beteiligen? Ich dachte es soll für Hunde und deren Ansehen etwas getan werden, das gibt es auch ausserhalb des VDH's Vereine, denen genauso daran gelegen ist. Versteh ich alles nicht, aber vielleicht gibt's ja eine plausible Erklärung die auch ich kapieren kann.
Gruss, Claudia
Thema: Verfassungsbeschwerde des VDH


 
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