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Hallo,
jetzt denke ich bist Du aber ein wenig zu vorschnell mit Deinem Rundumschlag. Seit es die HVO gibt, ist der VDH mit seiner Rechtsabteilung aktiv. Nur, so lange es kein bundeseinheitliches Gesetz gab, waren jegliche Aktionen seitens des VDH zum Scheitern verurteilt, daher wurde auch davon abstand genommen. Seit es allerdings die ersten Gesetzentwürfe zur HVO gibt, gibt es auch eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb des VDHs, in der diverse Rechtsprüfer und Vertreter der Rassehundezuchtvereine sitzen, um dem entgegenzuwirken. Da es mittlerweile ein bundeseinheitliches Gesetzt gibt, ist der Schritt GERADE JETZT eine Verfassungsbeschwerde einzureichen genau richtig und weder zu früh noch zu spät.
Mit dem VDH-Hundeführerschein gibt es mittlerweile auch ein Instrument seitens des VDH, mit dem eine echte Alternative zum Wesentest etabliert werden kann und sollte. Von daher denke ich, das eine überlegte, rechtlich durchdachte und abgesicherte Aktion seitens des VDHs zum jetzigen Zeitpunkt mehr Sinn macht, als die in der Vergangenheit größtenteils unorganisierten und hysterisch anmutenden Protestaktionen seitens irgendwelcher teilweise obskuren und untereinander konkurrierenden Organisationen...
Viele Grüße
Sören
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