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22.04.01 -- Fridolin

Ein schwarzes Schaf auf dem Hochsitz














Hallo, - Es stand in der BZ am 21.04.2001 Seite 28 -

Jäger erschießt einen Hund !

Auf der Wiese am Schliechtstadion in Lenzkirch wurde ein freilaufender Dobermann erschossen.

LENZKIRCH (ann). Am Gründonnerstag wurde ein Dobermann auf einer Wiese in der Nähe des Schliechtstadion In Lenzkirch von einem Jäger erschossen. Die Hundehalter erstatteten nun Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Sie werfen dem Waidmann einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.
Der will Im Gegenzug Anzeige wegen Wilderei erstatten.

Innerhalb bebauter Orte und in Grün- und Erholungsanlagen müssen Hunde an der Leine geführt werden. So bestimmt es die Polizeiverordnung.
Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde +#8222;ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann,+#8220; nicht frei umherlaufen, regelt das Landesjagdgesetz.

Am Donnerstag, 12. April, sah ein Jäger diese Vorschrift nicht eingehalten +#8212; mit fatalen Folgen. Gegen 20.20 Uhr beobachtete er nach eigenen Angaben auf der Wiese hinter dem Schliechtstadion, wie ein +#8222;aufgescheuchtes Schmalreh+#8220; rund 60 Meter von seinem Hochsitz entfernt, von einem schwarzen Hund verfolgt wurde. Da er das +#8222;Leben des Wildes In akuter Gefahr+#8220; sah, habe er seine Pflicht als Jäger getan und auf den Hund geschossen. Hundehalter seien zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Wiese gewesen, so der Jäger.

Ganz anders ist die Sichtweise der Hundehalterin, die nach eigenen Angaben rund 30 Meter vom Ihrem Dobermann entfernt gewesen ist. Wild habe sie keines beobachten können. Zudem sei der Hund ein ausgebildeter Schutz- und Wachhund gewesen, der jederzeit auf Zuruf reagieren würde. Er habe nicht gejagt, beteuerte die Hundehalterin, die sich gegen den +#8222;schießwütigen+#8220; Jäger zur Wehr setzen will.

Die Angriffe der Hundehalter, er sei +#8222;schießwütig+#8220;, weist der Jäger zurück. In seiner 38-jährigen Laufbahn sei es das zweite Mal gewesen, dass er auf einen Hund geschossen habe. Viele Jahre zuvor sei er von einem Hundehalter gebeten worden, einen tollwütigen Hund zu erschießen. Damals wie heute sei Ihm dies sehr schwer gefallen. Als Jäger habe er sich jedoch verpflichtet, Wilderei zu unterbinden, auch zum Schutz der hochtragenden Geißen, die zur Zeit ruhige Plätze im Wald suchen.

Diesen Einklang mit der Natur wollen nach Ihren Worten auch die Hundehalter. Deshalb sei der Dobermann als Schutz-und Wachhund ausgebildet worden. Eine gute Erziehung sei die beste Garantie, Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben. Das Verhalten des Jägers verstehen die Hundehalter nicht. Dabei berufen sie sich auf das Jagdgesetz, dass den Ab-schuss eines wildernden Hundes nur denn erlaubt, wenn zuvor der Versuch gestartet wird, den Hund einzufangen oder +#8222;auf sonstige Weise+#8220; von seinem Vorhaben abzuhalten. Um die genaueren Umstände des Vorfalls klären zu lassen, ließen die Hundehalter den Dobermann gerichtsmedizinisch unter-suchen. Es soll geklärt werden, ob die Ergebnisse der Obduktion mit der Schilderung des Tatvorgangs überein-stimmen. - Ende -

Anmerkung: Derartige Vorfälle sind sicher nicht geeignet, das Miteinander zwischen Jäger und Hundefreunde zu fördern.

Gruß Frido
  22.4.01Ein schwarzes Schaf auf dem Hochsitz   Fridolin  


 
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