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20.04.01 -- Unah

RE: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde...














Hallo Gill,

Du bist nicht auf dem Laufenden. Es sind nicht nur die vier Rassen bezeichnet worden, sondern entgegen den Entwürfen sind alle Rassen die in den Ländern gelistet sind mit diesem Gesetz erfaßt worden. D.h. egal ob Briard oder Herdenschutzhunde, wer mit solch einem Hund zum Beispiel ins Ausland in Urlaub fahren möchte, kann den Hund auf dem Rückweg an der Grenze abgeben, er kommt nicht mehr nach Deutschland rein. usw...

mfg
sabine

Thema: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde...


 
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