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13.04.01 -- Tiernarr

RE: Mit fremden Hunden gegen Entgelt Gassi - wie kann man sich rechtlich absichern? / An alle, die es interessiert und/oder die mir geantwortet haben














Hallo an alle,

danke erst mal für Eure Antworten. Mittlerweile habe ich mal bei der HUK, meiner Hundehaftpflichtversicherung, angerufen und mich erkundigt. Dort hat man mir gesagt, egal aus welchen Gründen ich auf einen Hund aufpasse (also auch gegen Entgelt), es ist IMMER die Hundehaftpflichtversicherung des betreuten Hundes bzw. -halters zuständig. Ich könne also problemlos einen Hund mitnehmen und wenn der irgendeinen Schaden bei einem DRITTEN verursacht, muß die Versicherung diesen abdecken, sofern ich die nötige Sorgfalt habe walten lassen. Schäden, die der Hund bei mir anrichtet (also z. B. MEINE Vase zu Bruch gehen läßt) sind damit allerdings nicht gemeint.

Ferner habe ich mich beim Finanzamt erkundigt: Es handelt sich um KEIN anmeldepflichtiges Gewerbe, allerdings sind die Einnahmen steuerpflichtig (Freibetrag DM 3.600,00 im Jahr). Hierbei handelt es sich um Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Betreuer, da gibt es auch eine extra Spalte auf der Einkommensteuererklärung).

Wenn ich jetzt noch kläre (und das werde ich, sobald mir ein Polizist über den Weg läuft), ob Hunde im Auto angegurtet werden MÜSSEN oder nicht, steht meiner "Gassigehertätigkeit" eigentlich nichts mehr im Wege.

Mein Auto habe ich schon "hundetauglich" gemacht, momentan überlege ich mir gerade einen Flyer, die ich hier in der Umgebung aufhängen möchte. Außerdem werde ich auch noch einen Vertrag entwerfen (was mir als Rechtsanwaltsfachangestellter doch gelingen sollte!?), den mir dann die Herrchen und Frauchen der Hunde unterschreiben sollen (dort werde ich mir schriftlich bescheinigen lassen, daß die Hunde haftpflichtversichert sind, bei welcher Versicherung und mit welcher Versicherungsnummer und daß ich - sollte die Versicherung einen eventuellen Schaden doch nicht übernehmen - für Schäden nicht haftbar gemacht werden kann. Auch möchte ich in den Vertrag eine Haftbarmachung für den Fall, daß der Hund entläuft (ohne daß ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe), ausschließen etc. etc.

Allerdings hab ich bis vor zwei Tagen immer gedacht, daß die Nachfrage nach Hundesittern bzw. Gassigängern sehr groß wäre. Mir hat vorgestern aber eine Frau erzählt, daß sie, als ihr Hund verstorben ist, eigentlichen keinen eigenen mehr wollte; deshalb hat sie ein Inserat in der Stadtteilzeitung aufgegeben, wo sie eine KOSTENLOSE Hundebetreuung angeboten hat. Es haben allerdings nur drei Leute angerufen, was dann allerdings auch wieder im Sande verlaufen ist. Mittlerweile hat sie aber wieder einen eigenen Hund.

Mal sehen, ob sich bei mir jemand meldet, noch dazu, wo ich ja ein ENTGELT verlangen möchte. Na ja, wenn nicht, dann ist's auch nicht so schlimm.

Viele Grüße und frohe Ostern an Euch alle.

Andrea und Molli
Thema: Mit fremden Hunden gegen Entgelt Gassi - wie kann man sich rechtlich absichern?


 
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