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13.04.01 -- Tanja + Yogi

RE: Mit fremden Hunden gegen Entgelt Gassi - wie kann man sich rechtlich absichern? / an Sabine














Hallo Tiernarr,

soweit ich es in Erinnerung habe sichert die Hundehaftpflichtversicherung die Risiken ab, die dem Hundehalter (bzw Versicherungsnehmer) entstehen können.

Beispiel: Du gehst mit _deinem_ versicherten Hund zu Bekannten zu Besuch, der Hund deppert eine teure Vase runter, dann hättest _Du_ nicht aufgepaßt und müßtest für den Schaden aufkommen (bzw dann die Haftplichtversicherung).

Sagst Du aber, "Bekannte,paßt ihr mal eine Stunde auf den Hund auf?" und der Hund deppert dann die Vase, ist es das Pech der Bekannten und _Du_ bist nicht verantwortlich.

Anderes Beispiel: Wenn Du mit einem Tierheimhund spazieren gehst, deckt die Versicherung des Tierheims eventuelle Risiken ab (muß man aber Mitlglied im entsprechenden Tierschutzverein sein).

Alle Klarheiten beseitigt?

Tanja und Yogi
Thema: Mit fremden Hunden gegen Entgelt Gassi - wie kann man sich rechtlich absichern?


 
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