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11.04.01 -- Amelie

RE: AnschnallPFLICHT füf














Hallo !
Also mein letzter Stand war, daß es keine Anschnallpflicht gibt. Der Hund muß aber entweder hinten (Kofferraum oder Rücksitz) oder aber am Fußraum vorne untergebracht sein, auf jeden Fall da, wo er den Fahrer nicht behindert. Allerdings zahlen die Versicherungen bei einem möglichen Unfall nicht oder nur anteilig, wenn Schäden durch einen ungesicherten Hund entstanden sind. Wobei es da wohl sogar schon Fälle gab, wo die Versicherung nicht zahlen wollte, weil der Gurt so ein Billigding war und nicht TÜV-geprüft. Habe ich mal beiläufig gehört - ob das so stimmt, keine Ahnung. Viele Grüße, Amelie
Thema: AnschnallPFLICHT füf


 
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