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19.03.01 -- Sandra/Rexi

EU-Komissar kritisiert Kampfhundeverordnungen














EU-Komissar kritisiert Kampfhundeverordnungen

In Nordrhein-Westfalen ist die Diskussion um Kampfhunde überraschend neu
aufgeflammt - Anlass ist eine Nachfrage aus Brüssel.
Die FDP hat in Düsseldorf in Sachen Kampfhundeverordnung Schützenhilfe
erhalten. Ein Brüssler Kommissar hält Rasselisten für unwissenschaftlich.

EU-Kommissar David Byrne wartet noch immer auf eine Antwort. Im Januar hatte
er die Bundesregierung gefragt, wie sie denn die zum Teil schwer wiegenden
Eingriffe in die Grundrechte der Menschen im Kampf gegen gefährliche Hunde
rechtfertige. Aber die Antwort scheint den beteiligten Bundes- und
Landesministerien außerordentlich schwer zu fallen. "Ich glaube, die werden
seine Fragen im Kern nicht beantworten können", argwöhnt Stefan Grüll, der
Stellvertreter von Jürgen Möllemann in der Düsseldorfer FDP-Fraktion. Mit
Freude hatte er gelesen, was der EU-Kommissar der Bundesregierung
geschrieben hat, zumal er ähnliche Fragen hat.

Byrne wollte zum Beispiel wissen, mit welcher wissenschaftlichen Begründung
Bundes- und Landesregierungen die höchst unterschiedlichen Rasselisten in
ihre Verordnungen aufgenommen haben und Zucht- oder Haltungsverbote
ausgesprochen haben. Den Brüsseler Kommissar beschäftigen dabei weniger
Sorgen um den einzelnen Vierbeiner, er befürchtet einen ungerechtfertigten
Eingriff in den freien Warenverkehr, denn für bestimmte Tiere gelten
Importverbote.

Byrne macht in seinem Schreiben auch gleich klar, dass er die deutschen
Regeln kaum für wissenschaftlich begründet hält und sie darüber hinaus noch
inkonsequent seien. So finden sich die verschiedenen Terrierarten auf allen
bundesdeutschen Listen und sind, wenn überhaupt, nur mit strengen Auflagen
zu halten. Der Deutsche Schäferhund fehlt hingegen, obwohl sich auch bis
Brüssel herumgesprochen hat, dass er überall dort, wo man genauer gezählt
hat, für die meisten Zwischenfälle verantwortlich ist.

"Es existiert keine Statistik, die wirklich Aufschluss über die
Gefährlichkeit einzelner Rassen gibt", weiß Stefan Grüll, und deshalb stützt
er die Hinweise des EU-Kommissares. Der hatte darauf verwiesen, dass sowohl
die Franzosen als auch die Engländer in ihrem berechtigten Einsatz gegen
gefährlich Hunde weniger bei den Rassen als vielmehr bei den Hundehaltern
ansetzen. "Der Halter ist das Problem, nicht der Hund", sagt Grüll
überzeugt. Auch er wird die zuständige Düsseldorfer Ministerin Bärbel Höhn
jetzt fragen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sie über den
Zusammenhang von Beißvorfällen und Hunderassen eigentlich hat. "Sie hat
keine", gibt Grüll freilich schon vorher die Antwort, denn bisher kennen
alle Experten nur eine höchst unvollkommene Umfrage des Städtetages zu
diesem Thema. Den bundesdeutschen Innenministern reichten diese Erkenntnisse
übrigens nicht aus, um daraus irgendwelche Aussagen zu den Gefahren
einzelner Hunderassen zu machen.

"Umso schlimmer ist der Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der
Wohnung im Zusammenhang mit Kampfhunden", meint Grüll. Den Behörden wird
erlaubt, in privaten Wohnungen nach Hunden bestimmter Rassen zu suchen, der
entsprechende Grundrechtsartikel 13 ist dafür eigens eingeschränkt worden.
"Das ist nicht hinnehmbar", sagt Grüll und verlangt, "wer Grundrechte
beschneidet, muss dass ohne jeden Zweifel begründen können." Auf diesen
Zusammenhang hat er inzwischen auch die Kollegen in der Bundestagsfraktion
aufmerksam gemacht, sie wollen das entsprechende Gesetz über eine
Normenkontrollklage anfechten.

Quelle: www.hundejo.de





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