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Hallo, Sandra!
Die gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz sehen meines Wissens nach schon vor, daß ein krankes oder verletztes Tier versorgt werden muß.
Wenn allerdings ein Tierhalter das Tier zur Behandlung bringt und einfach die Zahlung verweigert wird ihm das Tier mit Sicherheit entzogen, wenn nicht eine Zahlungsvereinbarung o. ä. getroffen werden kann.
Der Tierarzt oder das Tierheim würde danns Mittels der Vermittlung an einen solventen Halter versuchen, die Kosten nachträglich soweit wie möglich zu decken.
Ob diese Überlegung der Realität standhält weiß ich nicht, da mir entsprechende Fälle nicht bekannt sind.
Gruß, Volker B.
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