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Hallo,
also ich denke mal, du willst den Hund nicht zurückgeben, zumindest hoffe ich das so richtig verstanden zu haben.
Was eine Geldforderung betrifft, wird es knifflig. Du hättest ein Anrecht auf Wandlung bzw. Tausch. D.h. wenn der Verkäufer hart bleibt, bekommst du einen anderen (Rasse-) Hund im Tausch. Er muß dir kein Geld geben. Dieser Tausch kann 2x betrieben werden. Hält auch der nächste Hund nicht das, was versprochen wurde, darfst du einen dritten verlangen. Ist es bei diesem immer noch dasselbe Dilemma hast du Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
Wenn ihr euch darauf einigt, dass eine finanzielle Entschädigung in Frage kommen soll, dann müßt ihr euch da irgendwie einigen, zB. auf der Basis was ein vergleichbarer Mischling zu dem Zeitpunkt gekostet hätte, aber wie gesagt, müssen muß er nichts.
Mich würde mal interessieren was für Papiere dein Hund denn mitbekommen hat. Denn so ist die Praxis von Hundehändlern. Sie verkaufen einen angeblichen Rassehund für den entsprechenden Preis. Dann fällt den Haltern später auf, dass er gar nicht so reinrassig ist und reklamieren die ganze Geschichte. Der Händler zeigt sich bestenfalls bestürzt und erklärt sich vielleicht leicht beschämt dazu bereit, einen Anteil des Kaufpreises zu erstatten. Jedoch nicht so sehr viel, er kann ja nicht wissen, dass die Papiere gelogen haben denn schließlich ist er ja genauso überrascht von der Geschichte wie der Käufer. Aber da der Halter diesen Hund ja nicht wieder hergeben mag, backt er kleine Brötchen. Auf diese Weise hat der Händler an dem Welpen erheblich mehr verdient als wenn er ihn als Mischling verkauft hätte und somit am Ende genau das erreicht was er eigentlich wollte.
Gruß, Claudia
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