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04.03.01 -- Sandra/Rexi

RE: Hundeführerschein/Das Jahr 2002 in NRW für große Hunde














Das Jahr 2002 in NRW für große Hunde

Wer sich einen Schäferhund, Riesenschnauzer, Boxer oder einen zotteligen
Bobtail zulegen will, sollte sich schon mal mit entsprechender Fachliteratur
eindecken. Ab dem kommenden Jahr muss Sachkunde nachgewiesen werden, sonst
wird´s nichts mit einem Gefährten auf vier Beinen.

Die Landes-Hundeverordnung vom Sommer des vergangenen Jahres ist von den
Ministerialbeamten nicht nur für Kampfhunde entwickelt worden. Auch Tiere,
die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm sind, werden zum
Aktenvorgang in den Ämtern. Ab 1. Juni müssen auch diese Hunde, die nicht in
der Verordnung als Kampfhunde eingestuft sind, bei der Ordnungsbehörde
angemeldet werden. Und ab 1. Januar 2002 muss der Halter der Tiere dem Amt,
neben anderen Unterlagen, eine Bescheinigung seiner Sachkunde vorlegen. "Da
müssen wir ein paar hundert neue Ordner anlegen", sagt Veronika Birkenheuer,
zuständige Mitarbeiterin im Mescheder Ordnungsamt.

Ausnahmen gibt´s laut Hunde-Verordnung auch: Wer bereits seit drei Jahren
einen großen Hund besitzt, bei dem wird die nötige Sachkunde unterstellt,
auch wer Hunde züchtet oder Jäger ist.

Wie der Hundefreund an die erforderliche Bescheinigung bekommt, darüber
brüten zuzeit noch die Beamten in den Landesbehörden. Fest scheint zu
stehen, dass die Tierärzte-Kammer Westfalen-Lippe die nötige Sachkunde
attestiert. Die Prüfung wird wahrscheinlich auf die örtlichen Tierärzte
abgewälzt.

25 Fragen zur Hundehaltung "Wie die Sachkunde festgestellt werden soll,
steht noch nicht fest", sagt Hans-Joachim Reichstein, Geschäftsführer der
Kammer in Münster. Möglich, dass der Hundehalter einen Fragebogen über
Hundehaltung und -pflege beim Veterinär ausfüllen muss, ähnlich wie bei der
Führerscheinprüfung. Aber: "Details müssen erst mit dem zuständigen
NRW-Mnisterium geklärt werden", sagt Reichstein. Gesetzeslage ist: Wer
erstmals einen großen Hund sein Eigen nennt und ab kommendem Jahr keine
Sachkunde nachweisen kann, muss das Tier wieder abgeben, falls er es zuvor
überhaupt angemeldet worden ist. "Wie hoch die Dunkelziffer in Meschede sein
wird, kann niemand sagen", so Veronika Birkenheuer. Genauso wenig kennt sie
die Zahl der Halter, die "schwarz" einen Kampfhund besitzen. Die 35
Mescheder, die einen Pit Bull oder Dobermann gemeldet haben, müssen im
kommenden Monat ihren "Hundeführerschein" machen. Das Veterinäramt lädt die
Besitzer in diesen Tagen ein. 25 Fragen zum richtigen Verhalten und zur
Erziehung des Tieres müssen beantwortet werden. Wer nicht kommt, muss seinen
Hund im Tierheim abliefern. Wer durchfällt, darf noch einmal wiederholen.
Geht die Prüfung erneut daneben, ist er seinen Kampfhund los. "Die Prüfung
kostet 50 Mark", sagt Wolfgang Drees vom Veterinäramt des
Hochsauerlandkreises.

Quelle: www.hundejo.de

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Thema: Hundeführerschein


 
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