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03.03.01 -- Gerry

Neues Volksblatt














http://www.volksblatt.at/51NV_562513.stm

Neues Volksblatt - Chronik

Justizminister Böhmdorfer will nach Hundeattacken die Strafen für
Besitzer
verschärfen. Dr. Oliver Plöckinger (Bild), Universitätsassist
ent amLinzer
Strafrechts-Institut,warnt davor, das Kind mit dem Bad auszuschütten: S
chon
jetzt bestünde ein ausreichender Strafrahmen gegen Kampfhunde-Besitzer
+#8212; und:
Der Entwurf schere alle Hunderassen über einen Kamm. - Dienst
ag vergangener
Woche wurde von Justizminister Dieter Böhmdorfer der Entwurf für e
in
+#8222;Kampfhunde-Gesetz+#8220; präsentiert. Der Vorschlag weist di
e Zuständigkeit zur
Schließung allfälliger Strafbarkeitslücken im Bereich Z
chten, Abrichten und
Halten von Hunden grundsätzlich den Ländern zu. Damit wird einer b
undesweiten
Regelung eine klare Absage erteilt. - Dem Strafrechtler fäll
t zunächst auch
ins Auge, dass der Entwurf nicht von +#8222;Kampfhunden+#8220;, sondern
ganz allgemein
von Tieren spricht. Dies mag daran liegen, dass es noch nicht gelungen ist,
die Gruppe der Kampfhunde eindeutig abzugrenzen. So scheiterte der Versuch
einer katalogmäßigen Aufzählung der einzelnen Hunderassen bis
lang an den
zahlreichen Möglichkeiten, bestimmte Linien durch Einkreuzen einer ande
ren
Linie zu tarnen. - Mit der weiten Formulierung +#8222;Tiere
schießt der Entwurf
aber über das Ziel hinaus. Er bezieht neben den eigentlich intendierten

+#8222;Kampfhunden+#8220; auch +#8222;gewöhnliche+#8220; Hunde
sowie andere unter Umständen
gefährliche Tiere (zum Beispiel Giftschlangen) in den Regelungsbereich
der
neuen Vorschrift mit ein. - Damit wird ein Straftatbestand von ei
ner nahezu
uferlosen Reichweite geschaffen. Denn plötzlich können auch Herrch
en und
Frauchen, die ihren Golden Retriever trotz Beißkorb- und Leinenpflicht
frei
laufen lassen, unter die neue Regelung im Strafgesetzbuch fallen. Allein
dieser Umstand legt es nahe, dem Entwurf mit äußerster Skepsis zu
begegnen.
- Man könnte darüber hinaus sogar so weit gehen, ihn zu
r Gänze als
entbehrlich anzusehen, da mit den schon bestehenden Instrumenten des
Strafrechts das Auslangen gefunden werden kann. Bereits jetzt steht näm
lich
ein Strafrahmen von drei Monaten bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für
die
Fälle der +#8222;klassischen+#8220; Kampfhunde-Attacken zur Verf
ügung. Freilich wird
dieser Rahmen bisher von den Gerichten kaum genützt. - Die a
ngestellten
Überlegungen machen eines deutlich: So tragisch die Unfälle im Zus
ammenhang
mit Kampfhunden auch sein mögen, eine Ausdehnung der Strafbarkeit sowie
ein
Inkriminieren aller möglichen Hunderassen können und sollen sie ab
er nicht
rechtfertigen. - - -

Gruss
Ulla und Debby

Mensch, erhebe dich nicht ueber die Tiere: Sie sind suendlos, du aber mit
deiner Erhabenheit befleckst die Erde. (Sosima)

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  3.3.01Neues Volksblatt   Gerry  


 
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