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02.03.01 -- Volker B.

RE: Berlin: Listenhunde von der Beförderung in öffentlichen Verkehrmitteln ausgeschlossen/ alle anderen Maulkorbpflicht














Hallo, Hundehalter ohne Auto!

Erstmal muß ich leider feststellen, daß die Änderungen der Beförderungsbestimmungen im ÖPNV nur eine naheliegende Fortsetzung der Erschwernisse sind, mit denen Haltern großer Hunde im städtischen Raum das Leben schwer gemacht werden soll.

Da ich diese Schritte aber auch ablehnungswürdig finde habe ich über andere »Fahrgäste«, die ähnlich zu betrachten sind, nachgedacht. Die Hunde werden ja abgesehen von den »Liste-1-Arten« nicht wegen pot. Gefährdung, sondern wegen einer Art Belästigung nicht mehr transportiert. Nach meiner Ansicht müßten ganz ähnlich Kriterien an den Transport von Kleinkindern im Kinderwagen angelegt werden. Nach den Kriterien, die Kinderwagen den Transport gestatten, müßten auch Hunde mitfahrberechtigt sein.

Deutschland ist traditionell ein kinderfeindliches Land. Wenn man nun den Entscheidungsträgern mit dieser Argumentation kommt werden sie vielleicht die Gelegenheit ergreifen und auch die Mitnahme von Kinderwagen reglementieren - die bringen ja schließlich auch keine Einnahmen. Es ist ein Jammer!



Gruß, Volker B.
Thema: Berlin: Listenhunde von der Beförderung in öffentlichen Verkehrmitteln ausgeschlossen/ alle anderen Maulkorbpflicht


 
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