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01.03.01 -- Claudia Seidel

RE: Berlin: Listenhunde von der Beförderung in öffentlichen Verkehrmitteln ausgeschlossen/ alle anderen Maulkorbpflicht














Hallo Sabine,
hier bei uns dürfen sogenannte Listenhunde seit Inkrafttreten der HVO nicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden, zumindest in denen, die dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) angehören. Nicht einmal mit Leine und Maulkorb. Die Verkehrsbetriebe des Hamburger Umlandes haben diese Regelung selbstverständlich auch übernommen. Somit bin ich als 'Nicht-Führerschein-Besitzer' kräftig in den Hintern gekniffen. Wenn bei uns der Fall eintreten sollte, dass mein Hund umgehend zum Tierarzt muß, bin ich gezwungen ihn da zu Fuß hinzuschleppen, denn Taxen lehnen die Beförderung auch ab. Übrigens mußte ich schon öfter mit meinem Hund den Bus oder den Bahnsteig verlassen, denn die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe wußten nicht, dass der Dobermann in Schleswig-Holstein und Hamburg nicht auf der Liste stehen. Informieren ließen sich diese Herrschaften aber auch nicht. Mir graut vor dem Tag, an dem mein Tier dringend ärztliche Hilfe benötigen könnte, denn ich kriege die 46kg Hund beim besten Willen ohne Auto nicht in die Praxis...
Gruß, Claudia
Thema: Berlin: Listenhunde von der Beförderung in öffentlichen Verkehrmitteln ausgeschlossen/ alle anderen Maulkorbpflicht


 
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