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Hallo Claudia,
es ist aber ein Unterschied dabei bei dem verkauf von unerlaubten Dingen.
Radarwarner werden z.B. nur mit einem ausdrücklichem Hinweis verkauft, das die Anwendung in D verboten ist.
Genauso beim Teletakt. Wobei hier im übrigen Jäger das Gerät ganz legal verwenden dürfen.
Hast Du schon mal bei einem Korallenhalsband einen solchen Hinweis gesehen?
Im Tierschutzgesetz steht jedenfalls nichts über das Verbot dieser Korallen- oder auch stachelhalsbänder.
Im übrigen ist das Teletakt meines Wissens dort auch nicht ausdrücklich erwähnt, aber Du kannst gerne mal nachschauen.
Gruß, Gaby
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