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19.01.01 -- NicolaW

RE: Wegen der milden Verurteilung von "Ibrahim"...














Sicher macht eine hohe Strafe Volkan nicht wieder lebendig. Aber meiner Meinung nach wurde die Verantwortung des Hundebesitzers nicht genügend berücksichtigt. Es war ja nicht so, daß der Hund bis jetzt friedlich war und urplötzlich jemanden angefallen hätte. Der Hund wurde systematisch scharf gemacht, es gab bereits Beißvorfälle und behördliche Auflagen für den Halter. Sicher tragen auch die Behörden eine Mitschuld, da sie mehrmals darauf hingewiesen wurden, daß der Halter sich nicht an die Auflagen hält und trotzdem nicht gehandelt haben. Die Hauptverantwortung zur Einhaltung der Auflagen liegen aber eindeutig beim Halter. Er wußte von der Gefährlichkeit des Hundes, hat vor Gericht ja auch gesagt, daß er den Hund überhaupt nicht unter Kontrolle hatte. Daß er ihn dann trotzdem ohne Leine und Maulkorb laufen ließ, daß ist seine Hauptschuld. Er hat damit die Gesundheit und den Tod seiner Mitmenschen bewußt in Kauf genommen. Diese Tatsache wurde meiner Meinung nach zu wenig berücksichtigt.

Thema: Wegen der milden Verurteilung von "Ibrahim"...


 
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