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Von:Menschen gegen Hundehass
Hallo Zusammen,
was denken sich nur die Behörden und Politiker dabei,wenn Sie noch nicht mal unsere Rettungshunde in Ruhe lassen,ich verstehe bald die Welt nicht mehr,was dem Mensch das Recht gibt einen Rettungshund zu verurteilen nur weil es die Verkehrte Rasse ist,dabei gibt es in "keiner" Beisstatik einen einzigen Eintrag wo ein Bullterrier einen Menschen gebissen hat(ich kenne zu mindestens keinen)!!!!
Grüße Gaby
Vom Rettungshund in Ausbildung zum "unwiderlegbar gefährlichen Hund" von amtswegen
Nun ist es auch für mich soweit, ich trage ab sofort keinen Davidstern, aber als aktives Mitglied der Berliner BRH-Rettungshunde-Staffel trägt meine Bullterrier-Hündin Stella (Rettungshund in Ausbildung) ab sofort, die rote Plakette verbunden mit Maulkorbzwang und maximaler Leine von 2m Länge.
Ich bin gekennzeichnet mit einem Dokument, das ich nun stets neben dem Personalausweis mitzuführen habe, das in roter, dicker Schrift die "Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes" bescheinigt und Ordnungsverstöße bis 20.000,- DM ahndet.
Nun warte ich auf den Augenblick, das ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland sich offen oder anonym als Denunziant betätigt, wenn ich für
einen Augenblick einen Fehler mache. Ich muß nun zum Gassi gehen stets die Papiere bei mir haben , um meine Legitimation als Hundeführer eines
"unwiderlegbar gefährlichen Hundes" gemäß § 10 Abs. 1 der HVO in Brandenburg nachweisen zu können.
Aus der persönlichen Kenntnis der positiven Wesensmerkmale dieser Rasse als Familienhund habe ich mich 1997 zum Kauf meiner Hündin bei einer
30-Jahre erfahrenen Hundezüchterin entschlossen.
Ich habe es nie bereut und werde für meinen Hund kämpfen. Auf der Demo "Menschen gegen Hundehaß" in Köln (7.Oktober 2000) habe ich es hinausgerufen : "Es liegt in meiner Hand, ob aus diesem Hund ein gefährlicher Hund oder ein Rettungshund wird."
Seit fast 2 Jahren bilde ich meinen Bullterrier im Bundesverband für das Rettungshundewesen e.V. (BRH) in der Staffel Berlin, als Rettungshund aus.
Mit viel Freude und einer wahren Begeisterung lernt sie Schritt für Schritt vermißte oder verschüttete Menschen in Notsituationen zu finden
und zu helfen. Ein Rettungshund stürzt sich nicht auf ein vermeintliches Opfer sondern soll mit Abstand den Hilfebedürftigen durch bellen anzeigen.
Welcher erfahrene Hundeausbilder würde sich vor einem unwiderlegbar gefährlichen Hund zur Ausbildung suchen lassen, wenn die Gefahr der
Aggressivität auch nur im Ansatz bestünde ? Nein, die überschwengliche Begeisterung und Freude des Hundes an der sinnvollen Rettungsarbeit zeigt ihm das gute Wesen eines Tieres, das noch keine schlechten Erfahrungen gemacht hat.
Die Arbeit des BRH zeigte es in der Vergangenheit, wo ein geprüfter Bullterrier 1982 als Rettungshund im Katastrophengebiet der Arabischen Republik Jemen erfolgreich in einer Staffel arbeitete. Oder die geprüfte Bullterrier-Hündin "Julchen" der BRH-Rettunsstaffel Wilhelmshaven, die oftmals im Einsatz war. Oder die Bullterrier-Hündin der
BRH-Rettungsstaffel (28) Rhein-Sieg e.V., die seit 4 Jahren ein geprüfter Rettungshund ist, im Einsatz war und nun auch ein Opfer der hysterischen
Hundeverordnungen ist.
Ich war stolz, das meine Stella gemeinsam mit den Hunden der BRH-Rettungsstaffel Berlin in diesem Jahr an der Schauvorführung zur "Grünen Woche" (Januar 2000) und zur "Rassehundeausstellung"(April 2000) in Berlin teilnehmen konnte. Ohne Leine, ohne Maulkorb mit Kenndecke in einem Ring der lediglich abgegrenzt war, zeigte sie ihr positives Sozialverhalten gegenüber Mensch und Tier.
Im neuen Jahr wird sie nun, wenn es der Veranstalter nicht verbietet, als gebrandmarkter, "unwiderlegbar gefährlicher Hund" mit Kenndecke des BRH, mit vom Staat verordneter roter Plakette, Maulkorb und 2m-Leine teilnehmen.
Der Öffentlichkeit, die angeblich vor ihr geschützt werden muß, kann sie ihren verträglichen Charakter erneut unter Beweis stellen. Mit ihrer
Maskerade wird sie ein erbärmliches Bild abgeben und den Menschen zeigen, wozu Beamte in Deutschland fähig sind. Im Herzen aber sind wir stolz auf sie und werden es deshalb keinesfalls kampflos hinnehmen!
(Das haben uns Menschen der Vergangenheit vorgemacht, auch wenn sehr viele dafür sterben mußten, die Geschichte fällte ihr Urteil, leider viel zu spät.)
Mit der Veröffentlichung der ersten Hundehalter Verordnung war ich beim zuständigen Ordnungsamt und habe im Einvernehmen alle geforderten
Bedingungen vorfristig erfüllt.
Meine Stella ist kastriert, damit es von diesem guten Wesen keinen Nachwuchs mehr gibt, sie ist durch Tätowierung und Chip-Kennzeichnung eindeutig zu identifizieren, sie hat den über einstündigen Wesenstest mit einem "Schwanzwedeln" bestanden, sie ist in der Ausbildung zur Begleithundeprüfung und zum Rettungshund des BRH. Mit meiner fast
zweijährigen Ausbildung als Hundeführer des BRH und einer eigens abgelegten Befähigungsprüfung zum Führen eines sogenannten "gefährlichen Hundes" habe ich alles getan, um den Nachweis ihrer Gutartigkeit zu erbringen.
Das hat auch mein Ordnungsamt überzeugt und mir schriftlich am 2.10.2000 bestätigt, das für meine Stella die Ausnahmeregelung nach §15 der HVO gilt. Durch ihr nachgewiesenes gutartiges Wesen und die Arbeit in einer Rettungshundestaffel konnte sie somit weiterhin, ohne Maulkorb und Leine, wie ein normaler Hund leben und ausgebildet werden.
Die Durchführungsbestimmungen und Weisungen der übergeordneten Behörden ließen meinem Ordnungsamt keine andere Wahl, als nun doch bei einer Ortsbesichtigung, gemeinsam mit der Amtstierärztin, unsere Lebensbedingungen und das Umfeld des Hundes zu überprüfen, um überhaupt das Leben in einem Mehrfamilienmiethaus zu gestatten.
Es war beiden höchst peinlich, daß sie diese Begehung durchführen mußten und entschuldigten sich dafür mehrmals. Aber das Amt verlangte es nun und da wir nichts zu verbergen haben, gestatteten wir es. Als Ergebnis und Dank für die Zusammenarbeit erhielten wir die rote Plakette mit den bekannten Auflagen. Nun darf kein anderer diesen, von Amtswegen festgelegten " gefährlichen Hund" führen, außer ich selbst. Die Erlaubnis für meine Familie müssen wir nun durch Widerspruch und Eignungstest der Einzelnen erkämpfen, denn was soll ich tun, wenn ich einmal krank bin und den Hund nicht ausführen kann ??
Mit Entrüstung und Zorn nehme ich zur Kenntnis, das es natürlich das Einfachste wäre diesen Hund töten zu lassen, denn "die Haltung liegt in
keinem öffentlichen Interesse". Das werde ich natürlich nicht zulassen und mit meiner ganzen Kraft dagegen ankämpfen.
Wie kann die ehrenamtliche Arbeit einer Rettungshundestaffel, eines gemeinnützigen Vereins, welche auf eigene Kosten arbeitet, dessen Einsatz für den Veranlasser kostenlos ist, nicht im öffentlichen Interesse liegen?
Eine Rasseliste entscheidet, obwohl ihre Arbeit ausdrücklich in der HVO als Ausnahme geregelt ist.
Man wartet jetzt nur darauf, meinen unschuldigen Hund möglichst schnell "entsorgen" zu können, wenn ich gemäß der HVO den kleinsten Fehler begehe, wie:
* Ich werde krank und mein Lebenspartner muß mit dem Hund Gassi gehen, ich alleine darf ihn wegen der angeblichen Gefährlichkeit nur führen!
* Ich habe die Jacke gewechselt und aus Versehen nicht alle Papiere bei mir!
* Ich verwende für den Auslauf meines Hundes statt einer 2m-Leine eine längere, damit er etwas mehr Bewegung in der menschenarmen Umgebung hat!
* Die Liste der zu bestrafenden Ordnungswidrigkeiten der Verordnung ist lang und wenn man sucht, findet man auch etwas!
Die fachliche Bewertung der landesweiten HVO und ihrer Gesetzlichkeit überlasse ich den Fachleuten und Gerichten.
Hier appelliere ich an den gesunden Menschenverstand und das Gewissenm unserer Macht ausübenden Beamten, deren Gehalt ich mit finanziere, die auch meine Volksvertreter sein wollen!
Heinrich Heine spricht mir aus dem Herzen, "... denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht!". Müssen wir uns inzwischen
wieder fragen lassen, "- ein Volk der Dichter und Denker ist in der Lage so etwas hervorzubringen?-"
Es geht uns nicht nur um unseren Hund, sondern um alle betroffenen und noch nicht betroffenen Hunde, die verantwortungsvoll gehalten werden und ihr menschenfreundliches Wesen jeden Tag unter Beweis stellen.
Der Staat kommt mit diesen Menschen nicht klar, welche ihre Hunde mißhandeln und uns dieses Elend eingebracht haben. Deshalb lassen sie es an den Hunden aus, die sowieso verloren haben, falls sie sich wehren.
Die Verantwortungslosen werden durch Gesetze geschützt und deren Anwalt läßt sich die persönliche Schuld im langwierigen Prozeß nachweisen.
Für den großen Teil der vernünftigen Hundehalter benötigen wir keine Gesetze, hier reichen Eilverordnungen des Ministers aus, um vollendete
Tatsachen zu schaffen. Sie brauchen das Gesetz dann nicht mehr.
Ilonka Schnell - Hundehalterin der Bullihündin "Stella"
Siegfried Denzin
Quelle: heinz-bohn@addcom.de
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