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19.12.00 -- Gill

21.12.2000 - Der Bundesrat tagt zum Thema Gesetzentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (LANG!)














Hallo liebe Hundefreunde,
nun wollen doch unsere Damen und Herren des Bundesrats am Wochenende darüber beraten wie gefährliche Hunde zu bekämpfen sind - nach meiner Auffassung sicher nicht durch den Gesetzentwurf des Herrn Schily!
Ich hatte meine Petition an den Bundesrat bereits gepostet, wurde heute aber durch die Pressestelle des selben darauf aufmerksam gemacht, dass eine Petition immer die Unterschrift des Einreichers zu tragen hat und via Fax oder Brief zugesandt werden kann.
Ich habe meine Petition nun nochmal modifiziert und in der nachfolgenden Form an den Bundesrat geschickt.
Liebe Grüße an Euch
GILL

]Anfang Petition]

Ursula Purrmann
Tel: 030 +#8211; 5668150
Fax: 030 +#8211; 56701736
Mail: ursula@purrmann.de
Freiburger Straße 22
12623 Berlin
Berlin, 19.12.2000



An den Bundesrat
Presse, Informationen, Eingaben
11055 Berlin

Tel: 0 18 88 +#8211; 91 00 +#8211; 1 71
Fax: 018 88 +#8211; 91 00 +#8211; 1 98



Petition an den Bundesrat
zum durch den Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde, Drucksache 14/4451
Ihre geplante Beratung am 21.12.2000

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates,

das unter der Drucksache 14/4451 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wurde Ihrerseits kommentiert und dem Entwurf bei der Beschlussfassung beigelegt.

Es steht außer Frage, das gegen gefährliche Hunde und unfähige/ kriminelle Hundehalter vorgegangen werden muss! Es steht auch außer Frage, dass es eine bundesweit einheitliche Regelung zur Tierhaltung geben muss +#8211; nach meiner Auffassung in Form eines Heimtierzuchtgesetzes. Vorschläge von kompetenter Seite gibt es zu Hauf.
Nach wie vor stelle ich mich auf den Standpunkt, dass Rasselisten ein völlig untaugliches Mittel zur Verhinderung von Beißunfällen sind. Dies zeigen genügend Beispiele aus dem Ausland, wo Politiker ebenfalls Hundeverordnungen mit Rasselisten erlassen haben. Das Problem wird nicht gelöst werden, sondern nur auf anderer Rassen umgelagert. Ist es Ihr fernes Ziel jegliche großen Hunderassen +#8222;auszurotten+#8220;, denn die Liste der Rassen, die auf den Index kommen, wird sich in Folge erweitern!!
Jeder, aber auch jeder Hund einer jeden Rasse kann durch Qualzuchten, Misshandlungen und/ oder Fehlverhalten seines Hundeführers zu einem Beißer/ zu einer Gefahr werden.
Die einzig sachliche und gesetzeskonforme Hundeverordnung hat in meinen Augen (noch) das Bundesland Thüringen! Dort wird genau definiert, was ein gefährlicher Hund ist +#8211;
Rasse unabhängig ! Nur diese HVO Deutschlands ist nach meiner Auffassung mit Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren, aber nicht der Gesetzentwurf des Herrn Otto Schily, den Sie verabschieden und billigen wollen!

Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz ruft in mir absolutes Befremden hervor!
Besonders der Artikel 1 §2 Überwachung Absatz 2 läst für mich nur den Schluss zu, das in diesem Land die Demokratie auf der Strecke bleibt! Wollen Sie wirklich dazu beitragen, dass ganz auf die Schnelle das Grundgesetz ausgehebelt wird und somit die Demokratie in diesem Land ein Schlag ins Gesicht erhält !!!???


Es kann nicht angehen, das Hundehalter in ihren Grundrechten ( z.B. Artikel 13 GG Unverletzlichkeit des Wohnraumes) eingeschränkt werden und somit durch Sie und den Bundestag gegenüber Mördern, Sexualstraftätern, Terroristen (um nur eine kriminelle Gruppierungen zu nennen) der Willkür von Behörden und Denunziantentum ausgesetzt werden.
Jeder Schwerstkriminelle gilt so lange als unschuldig, bis ihm seine Unschuld nachgewiesen ist und das Betreten seines Wohnraumes ist nur auf richterliche Anordnung erlaubt (außer bei Gefahr im Verzug).
Das lässt für mich nur den Schluss zu, dass Sie die Hundehalter in diesem Land scheinbar als schlimmere Gruppierung werten wollen, als z.B. Rechtsradikale und Kriminelle.
Nein, das kann und will ich nicht akzeptieren!

Das geplante Gesetz überschreitet die Verhältnismäßigkeit der Mittel absolut!!!

Wären in der Vergangenheit durch Politik und Verantwortliche in den Ämtern die bestehenden Hundeverordnungen auch nur ansatzweise UMGESETZT worden, wären die tragischen Beißunfälle und der Tod des Jungen Volkan zu vermeiden gewesen. Nun soll Politik- / Behördenschlamperei auf dem Rücken unzähliger Hundehalter ausgetragen werden.
Nein, auch das kann und will ich nicht akzeptieren!

Wo bleibt Ihr Aufschrei meine Damen und Herren des Bundesrates zu dieser Ungerechtigkeit??? In Ihren Kommentaren zum geplanten Gesetz konnte ich keine Stellungnahme zur angestrebten Änderung des Grundgesetzes lesen! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Passus bis zur Beschlussfassung totgeschwiegen/ ignoriert werden soll, um ihn so problemlos wie möglich umzusetzen.

Ich bitte Sie um Stellungnahme zu nachfolgendem:

- Warum gehen Sie in Ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf nicht auf die Änderung des GG Artikel 13 ein?
- Warum werden die Hundehalter gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen (Kriminellen) benachteiligt in dem Sie das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Wohnraumes für diese einschränken wollen ?
- Warum gilt für Hundehalter die Umkehr der Beweislast ?
- Werden Sie dazu beitragen dass das Grundgesetz dahingehend geändert wird, dass Artikel 13 GG nicht mehr für Hundehalter gilt und wenn ja begründen Sie dies bitte ausführlich!
- Welche Fachleute (Kynologen, Sachverständige etc.) haben Sie bei der Erstellung der Rasselisten beraten?

Ich fordere:
- Maukorb und Leinenzwang nur für gefährliche Hunde (die Definition eines gefährlichen Hundes ist in der HundeVo Thüringens oder der Berliner HundeVo vom November 1998 nachzulesen)
- Kennzeichnungspflicht für jeden Hund unter Gewährleistung des Datenschutzes
- Sachverständige Beurteilung auffällig gewordener Hunde
- Fortpflanzungsverbot für gefährliche Hunde.
- Haftpflichtversicherung für jeden Hund
- Bundesweit einheitliche Regelung zur Tierhaltung/ - zucht

Mit freundlichen Grüßen


Ursula Purrmann

[Ende üPUrsula Purrmann
Tel: 030 +#8211; 5668150
Fax: 030 +#8211; 56701736
Mail: ursula@purrmann.de
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Berlin, 19.12.2000



An den Bundesrat
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Fax: 018 88 +#8211; 91 00 +#8211; 1 98



Petition an den Bundesrat
zum durch den Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde, Drucksache 14/4451
Ihre geplante Beratung am 21.12.2000

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates,

das unter der Drucksache 14/4451 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wurde Ihrerseits kommentiert und dem Entwurf bei der Beschlussfassung beigelegt.

Es steht außer Frage, das gegen gefährliche Hunde und unfähige/ kriminelle Hundehalter vorgegangen werden muss! Es steht auch außer Frage, dass es eine bundesweit einheitliche Regelung zur Tierhaltung geben muss +#8211; nach meiner Auffassung in Form eines Heimtierzuchtgesetzes. Vorschläge von kompetenter Seite gibt es zu Hauf.
Nach wie vor stelle ich mich auf den Standpunkt, dass Rasselisten ein völlig untaugliches Mittel zur Verhinderung von Beißunfällen sind. Dies zeigen genügend Beispiele aus dem Ausland, wo Politiker ebenfalls Hundeverordnungen mit Rasselisten erlassen haben. Das Problem wird nicht gelöst werden, sondern nur auf anderer Rassen umgelagert. Ist es Ihr fernes Ziel jegliche großen Hunderassen +#8222;auszurotten+#8220;, denn die Liste der Rassen, die auf den Index kommen, wird sich in Folge erweitern!!
Jeder, aber auch jeder Hund einer jeden Rasse kann durch Qualzuchten, Misshandlungen und/ oder Fehlverhalten seines Hundeführers zu einem Beißer/ zu einer Gefahr werden.
Die einzig sachliche und gesetzeskonforme Hundeverordnung hat in meinen Augen (noch) das Bundesland Thüringen! Dort wird genau definiert, was ein gefährlicher Hund ist +#8211;
Rasse unabhängig ! Nur diese HVO Deutschlands ist nach meiner Auffassung mit Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren, aber nicht der Gesetzentwurf des Herrn Otto Schily, den Sie verabschieden und billigen wollen!

Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz ruft in mir absolutes Befremden hervor!
Besonders der Artikel 1 §2 Überwachung Absatz 2 läst für mich nur den Schluss zu, das in diesem Land die Demokratie auf der Strecke bleibt! Wollen Sie wirklich dazu beitragen, dass ganz auf die Schnelle das Grundgesetz ausgehebelt wird und somit die Demokratie in diesem Land ein Schlag ins Gesicht erhält !!!???


Es kann nicht angehen, das Hundehalter in ihren Grundrechten ( z.B. Artikel 13 GG Unverletzlichkeit des Wohnraumes) eingeschränkt werden und somit durch Sie und den Bundestag gegenüber Mördern, Sexualstraftätern, Terroristen (um nur eine kriminelle Gruppierungen zu nennen) der Willkür von Behörden und Denunziantentum ausgesetzt werden.
Jeder Schwerstkriminelle gilt so lange als unschuldig, bis ihm seine Unschuld nachgewiesen ist und das Betreten seines Wohnraumes ist nur auf richterliche Anordnung erlaubt (außer bei Gefahr im Verzug).
Das lässt für mich nur den Schluss zu, dass Sie die Hundehalter in diesem Land scheinbar als schlimmere Gruppierung werten wollen, als z.B. Rechtsradikale und Kriminelle.
Nein, das kann und will ich nicht akzeptieren!

Das geplante Gesetz überschreitet die Verhältnismäßigkeit der Mittel absolut!!!

Wären in der Vergangenheit durch Politik und Verantwortliche in den Ämtern die bestehenden Hundeverordnungen auch nur ansatzweise UMGESETZT worden, wären die tragischen Beißunfälle und der Tod des Jungen Volkan zu vermeiden gewesen. Nun soll Politik- / Behördenschlamperei auf dem Rücken unzähliger Hundehalter ausgetragen werden.
Nein, auch das kann und will ich nicht akzeptieren!

Wo bleibt Ihr Aufschrei meine Damen und Herren des Bundesrates zu dieser Ungerechtigkeit??? In Ihren Kommentaren zum geplanten Gesetz konnte ich keine Stellungnahme zur angestrebten Änderung des Grundgesetzes lesen! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Passus bis zur Beschlussfassung totgeschwiegen/ ignoriert werden soll, um ihn so problemlos wie möglich umzusetzen.

Ich bitte Sie um Stellungnahme zu nachfolgendem:

- Warum gehen Sie in Ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf nicht auf die Änderung des GG Artikel 13 ein?
- Warum werden die Hundehalter gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen (Kriminellen) benachteiligt in dem Sie das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Wohnraumes für diese einschränken wollen ?
- Warum gilt für Hundehalter die Umkehr der Beweislast ?
- Werden Sie dazu beitragen dass das Grundgesetz dahingehend geändert wird, dass Artikel 13 GG nicht mehr für Hundehalter gilt und wenn ja begründen Sie dies bitte ausführlich!
- Welche Fachleute (Kynologen, Sachverständige etc.) haben Sie bei der Erstellung der Rasselisten beraten?

Ich fordere:
- Maukorb und Leinenzwang nur für gefährliche Hunde (die Definition eines gefährlichen Hundes ist in der HundeVo Thüringens oder der Berliner HundeVo vom November 1998 nachzulesen)
- Kennzeichnungspflicht für jeden Hund unter Gewährleistung des Datenschutzes
- Sachverständige Beurteilung auffällig gewordener Hunde
- Fortpflanzungsverbot für gefährliche Hunde.
- Haftpflichtversicherung für jeden Hund
- Bundesweit einheitliche Regelung zur Tierhaltung/ - zucht

Mit freundlichen Grüßen


Ursula Purrmann
Ursula Purrmann
Tel: 030 +#8211; 5668150
Fax: 030 +#8211; 56701736
Mail: ursula@purrmann.de
Freiburger Straße 22
12623 Berlin
Berlin, 19.12.2000



An den Bundesrat
Presse, Informationen, Eingaben
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Tel: 0 18 88 +#8211; 91 00 +#8211; 1 71
Fax: 018 88 +#8211; 91 00 +#8211; 1 98



Petition an den Bundesrat
zum durch den Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde, Drucksache 14/4451
Ihre geplante Beratung am 21.12.2000

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates,

das unter der Drucksache 14/4451 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wurde Ihrerseits kommentiert und dem Entwurf bei der Beschlussfassung beigelegt.

Es steht außer Frage, das gegen gefährliche Hunde und unfähige/ kriminelle Hundehalter vorgegangen werden muss! Es steht auch außer Frage, dass es eine bundesweit einheitliche Regelung zur Tierhaltung geben muss +#8211; nach meiner Auffassung in Form eines Heimtierzuchtgesetzes. Vorschläge von kompetenter Seite gibt es zu Hauf.
Nach wie vor stelle ich mich auf den Standpunkt, dass Rasselisten ein völlig untaugliches Mittel zur Verhinderung von Beißunfällen sind. Dies zeigen genügend Beispiele aus dem Ausland, wo Politiker ebenfalls Hundeverordnungen mit Rasselisten erlassen haben. Das Problem wird nicht gelöst werden, sondern nur auf anderer Rassen umgelagert. Ist es Ihr fernes Ziel jegliche großen Hunderassen +#8222;auszurotten+#8220;, denn die Liste der Rassen, die auf den Index kommen, wird sich in Folge erweitern!!
Jeder, aber auch jeder Hund einer jeden Rasse kann durch Qualzuchten, Misshandlungen und/ oder Fehlverhalten seines Hundeführers zu einem Beißer/ zu einer Gefahr werden.
Die einzig sachliche und gesetzeskonforme Hundeverordnung hat in meinen Augen (noch) das Bundesland Thüringen! Dort wird genau definiert, was ein gefährlicher Hund ist +#8211;
Rasse unabhängig ! Nur diese HVO Deutschlands ist nach meiner Auffassung mit Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren, aber nicht der Gesetzentwurf des Herrn Otto Schily, den Sie verabschieden und billigen wollen!

Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz ruft in mir absolutes Befremden hervor!
Besonders der Artikel 1 §2 Überwachung Absatz 2 läst für mich nur den Schluss zu, das in diesem Land die Demokratie auf der Strecke bleibt! Wollen Sie wirklich dazu beitragen, dass ganz auf die Schnelle das Grundgesetz ausgehebelt wird und somit die Demokratie in diesem Land ein Schlag ins Gesicht erhält !!!???


Es kann nicht angehen, das Hundehalter in ihren Grundrechten ( z.B. Artikel 13 GG Unverletzlichkeit des Wohnraumes) eingeschränkt werden und somit durch Sie und den Bundestag gegenüber Mördern, Sexualstraftätern, Terroristen (um nur eine kriminelle Gruppierungen zu nennen) der Willkür von Behörden und Denunziantentum ausgesetzt werden.
Jeder Schwerstkriminelle gilt so lange als unschuldig, bis ihm seine Unschuld nachgewiesen ist und das Betreten seines Wohnraumes ist nur auf richterliche Anordnung erlaubt (außer bei Gefahr im Verzug).
Das lässt für mich nur den Schluss zu, dass Sie die Hundehalter in diesem Land scheinbar als schlimmere Gruppierung werten wollen, als z.B. Rechtsradikale und Kriminelle.
Nein, das kann und will ich nicht akzeptieren!

Das geplante Gesetz überschreitet die Verhältnismäßigkeit der Mittel absolut!!!

Wären in der Vergangenheit durch Politik und Verantwortliche in den Ämtern die bestehenden Hundeverordnungen auch nur ansatzweise UMGESETZT worden, wären die tragischen Beißunfälle und der Tod des Jungen Volkan zu vermeiden gewesen. Nun soll Politik- / Behördenschlamperei auf dem Rücken unzähliger Hundehalter ausgetragen werden.
Nein, auch das kann und will ich nicht akzeptieren!

Wo bleibt Ihr Aufschrei meine Damen und Herren des Bundesrates zu dieser Ungerechtigkeit??? In Ihren Kommentaren zum geplanten Gesetz konnte ich keine Stellungnahme zur angestrebten Änderung des Grundgesetzes lesen! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Passus bis zur Beschlussfassung totgeschwiegen/ ignoriert werden soll, um ihn so problemlos wie möglich umzusetzen.

Ich bitte Sie um Stellungnahme zu nachfolgendem:

- Warum gehen Sie in Ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf nicht auf die Änderung des GG Artikel 13 ein?
- Warum werden die Hundehalter gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen (Kriminellen) benachteiligt in dem Sie das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Wohnraumes für diese einschränken wollen ?
- Warum gilt für Hundehalter die Umkehr der Beweislast ?
- Werden Sie dazu beitragen dass das Grundgesetz dahingehend geändert wird, dass Artikel 13 GG nicht mehr für Hundehalter gilt und wenn ja begründen Sie dies bitte ausführlich!
- Welche Fachleute (Kynologen, Sachverständige etc.) haben Sie bei der Erstellung der Rasselisten beraten?

Ich fordere:
- Maukorb und Leinenzwang nur für gefährliche Hunde (die Definition eines gefährlichen Hundes ist in der HundeVo Thüringens oder der Berliner HundeVo vom November 1998 nachzulesen)
- Kennzeichnungspflicht für jeden Hund unter Gewährleistung des Datenschutzes
- Sachverständige Beurteilung auffällig gewordener Hunde
- Fortpflanzungsverbot für gefährliche Hunde.
- Haftpflichtversicherung für jeden Hund
- Bundesweit einheitliche Regelung zur Tierhaltung/ - zucht

Mit freundlichen Grüßen


Ursula Purrmann

]Ende Petition]
  19.12.0021.12.2000 - Der Bundesrat tagt zum Thema Gesetzentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (LANG!)   Gill  
  19.12.00RE: 1 Gill  
  19.12.00RE: 2 Michèle  
  19.12.00RE: 3 Gaby Fornari  
  19.12.00RE: 4 Gill  


 
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