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hallo steffi,
vom gesetzgeber her ist es nicht verboten, daß eine hündin bei der ersten hitze belegt wird, leider.
den interessieren nur die zustände wie der hund lebt. ist da aber alles einigermaßen in ordnung, wird nichts passieren.
niemand hätte eine grundlage, da etwas zu unternehmen.
also adresse rauskriegen und das zuhause ansehen.
viele grüße
sabine
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