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Michele, was du meinst ist die sog. "Verfassungsbeschwerde".
Nach Art. 93 Grundgesetz kann diese erheben: "Jedermann mit der Behauptung, durch Akte der öffentlichen Gewalt in seinen Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten verletzt worden zu sein";
allerdings muß zuerst der allgemeine Rechtsweg zwingend bis zur letzten Instanz ausgeschöpft werden!! Dazu musst du selbst in eigenen Rechten betroffen sein!! (um nur einige der Zulässigkeitsvoraussetzungen aufzuführen...).
Ansonsten wird die Klage ohne weitere Prüfung sofort abgewiesen...
Ein komplexes Thema welches ich hier nicht ausufernd erörtern kann...
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