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michele...es gab in sachsen diesen , erfolgreichen , versuch.
es muss eine sammelklage über rechtsanwalt erhoben werden, es gibt ra`s die sich durchaus für dieses thema einsetzen.
man muss dazu kein verhaltensforscher o. ä. sein.
denn diese gesetzes legung greift in die grundrechte ein, und diese dürfen nciht verletzt werden.
aber die leute muss man halt zusammen kriegen, das die nciht das muffensausen kriegen.
so long
wolverine
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