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12.12.00 -- Gaby Fornari

Niedersachsen:GEFAHRTIER_Verordnung hat sich durchgesetzt!!!

















AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Niedersachsen: Gefahrtier-Verordnung hat sich durchgesetzt (12.12.2000)

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(aho) Mit der Entscheidung der Landesregierung zum Erlass der
"Verordnung ueber das Halten gefaehrlicher Tiere "Gefahrtier-Verordnung
(GefTVO)" im Sommer des Jahres, seit 8. Juli 2000 in Kraft, sei ein
gesellschaftspolitisch brisantes Thema angepackt und geloest worden.
Was sich auch auf die in Kuerze zu erwartenden Regelungen des
Bundesrechtes beziehe, die von Niedersachsen massgeblich mit erarbeitet
worden seien, teilte heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels mit.

Die Einteilung der Hunde in drei Kategorien, naemlich die als besonders
gefaehrlich einzustufenden Hunde des § 1 GefTVO, die Hunde des § 2 bzw.
der Anlage 1 zur GefTVO, fuer die eine Befreiung vom grundsaetzlichen
Maulkorb- und Leinenzwang moeglich ist und die in der GefTVO nicht
gemassregelten Hunde, habe sich bewaehrt.

Der Wesenstest, der von anerkannten Fachleuten entwickelt wurde, diene
dabei nicht nur der Abschaetzung des individuellen Gefahrenpotentials
des einzelnen Hundes, sondern habe fuer viele Hundehalterinnen und
Hundehalter auch zu vertieften Erkenntnissen ueber das Verhalten und
die Eigenarten ihres Tieres gefuehrt, die sie sonst nicht oder - wenn
sich Hunde als bissig erwiesen haben - vielleicht zu spaet bekommen
haetten.

Wie zu erwarten war, seien gegen die GefTVO Normenkontrollverfahren
vor dem Niedersaechsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lueneburg
anhaengig gemacht worden. Die darin enthaltenen vier Eilverfahren
wurden allesamt nicht im Sinne der Antragsteller entschieden. Das
OVG habe festgestellt, dass die GefTVO dem Schutz der Gesundheit der
Bevoelkerung dient und auf einer vom Gericht als nachvollziehbar
bewerteten Gefahreneinschaetzung beruht. Gerade die Faelle schwerer
Verletzungen und Toetungen von Menschen in schweren Beisszwischenfaellen
belegten, so das Gericht, die Notwendigkeit der Vorschrift. Dem Halter
werde durch die GefTVO lediglich das aufgegeben, was sich ohnehin
aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums ergebe.

Die kurzfristig aufgetretenen Disharmonien zwischen Hundehaltern und
"Nicht-hundehaltern" haetten sich gluecklicherweise wieder gelegt,
fuegte Bartels hinzu.

Ministerium fuer Landwirtschaft, Ernaehrung und Forsten, Niedersachsen
12.12.00



  12.12.00Niedersachsen:GEFAHRTIER_Verordnung hat sich durchgesetzt!!!   Gaby Fornari  


 
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