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30.11.00 -- Gina

Maßnahmenkatalog und Rechtsbeistand














... zum Beispiel für Hamburg

Holen Sie sich Rechtsbeistand!

- Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, daß es keine rechtliche Grundlage gibt, ohne Durchsuchungsbefehl fremde Wohnungen betreten zu können. Lassen Sie die Herren vor der Tür stehen (Tür schließen) und rufen Sie Ihren Rechtsanwalt an. Machen Sie sie auf Ihre Rechte aufmerksam.

- Weiterhin gibt es keine rechtliche Grundlage, Hunde ohne Vorfall einem Amtstierarzt vorführen zu müssen.

- Selbst die wackelige Argumentation "Gefahr in Verzug" von Seiten der Herren vor Ihrer Tür reicht nicht aus, um auf der Stelle Ihren Hund aus der Wohnung herauszuholen, da er für niemanden eine Gefahr darstellt (er ist ja in der geschlossenen Wohnung unter Aufsicht)

http://www.ig-hundefreunde.de/index2.htm

Maßnahmen - Katalog
Was tun, wenn es an der Haustür klingelt ?
Mit dem Ablauf der Frist für die Stellung des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines gefährdeten Hundes beginnt für viele Hundehalter eine Zeit der Angst. Was ist zu tun, wenn plötzlich der Hundekontrolldienst vor der Tür steht?

Auch wenn es schwer fällt, bewahren Sie die Ruhe. Öffnen Sie die Tür nur, wenn Ihr Hund nicht sichtbar ist. Am besten schließen Sie ihn vor jedem Türöffnen in ein anderes Zimmer ein. Denn nur bei Gefahr im Verzuge dürfen die Mitarbeiter, sofern es sich um Polizisten handelt, Ihre Wohnung ohne richterliche Anordnung betreten. Wo kein Hund zu sehen ist, kann es auch keine Gefahr im Verzuge geben.

Fragen Sie die Mitarbeiter nach ihren Dienstausweisen und schreiben Sie sich alle wichtigen Daten genau auf. Lassen Sie sich Telefonnummern geben, unter der Sie die zuständigen Sachbearbeiter erreichen können.

Lassen Sie die Mitarbeiter auf keinen Fall in Ihre Wohnung. Sind sie erst einmal drinnen, entfällt sehr schnell der Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Fragen Sie, was die Mitarbeiter wollen. Ziehen Sie zu dem Gespräch nach Möglichkeit einen Zeugen hinzu. Auch Familienangehörige können Zeugen sein. Äußern Sie sich überhaupt nicht über Ihren Hund, weder Größe, Farbe noch Rasse sollten Thema sein.

Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen trifft Sie, wenn Ihr Hund nicht auffällig geworden ist, keine Mitwirkungspflicht. Vor der Einziehung eines Hundes muss Ihnen eine Einziehungsverfügung zugestellt werden. Diese Einziehungsverfügung kann im Allgemeines nicht sofort durchgesetzt werden. Sie haben die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Erklären Sie freundlich aber bestimmt, dass Sie zunächst mit Ihrem Anwalt/Anwältin sprechen müssen. Rufen Sie Ihren Anwalt/Anwältin an. Er/sie weiss, was zu tun ist. Auch brauchen Sie Ihren Hund nicht ohne Weiteres dem Amtstierarzt vorführen.

Und denken Sie daran, der Hundekontrolldienst tut nur seinen Job, auch wenn der uns nicht gefällt. Es bringt nichts, sich mit den Mitarbeitern anzulegen oder gar grob oder ausfallend zu werden. Bleiben Sie den Leuten gegenüber höflich und freundlich.
Aber schicken Sie sie weg !
  30.11.00 Maßnahmenkatalog und Rechtsbeistand   Gina  
  30.11.00RE: 1 Stefanie W  
  30.11.00RE: 2 Gina  
  30.11.00RE: 3 Ralf Meurer  
  30.11.00RE: 4 Gill  


 
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