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30.11.00 -- Gina

Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates / Top44














Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 1. Dezember 2000, 9.30 Uhr

Redaktionsschluss: Mittwoch, 29. November, 12.00 Uhr

Zu Beginn der 757. Sitzung des Bundesrates geht es um eine Änderung des Grundgesetzes, das nunmehr den freiwilligen Dienst von Frauen mit der Waffe auf eine klare verfassungsrechtliche Grundlage stellt. TOP 1 b enthält im Wesentlichen die entsprechenden Änderungen auf einfachgesetzlicher Ebene. Eine Reihe weiterer Gesetze, die vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden, werden den Bundesrat unter TOP 2 bis 19 beschäftigen. Hervorzuheben sind die Neuregelung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (TOP 2), die Neuordnung der Versorgungsabschläge (TOP 3), das Steuersenkungsergänzungsgesetz (TOP 4), die Einführung einer Entfernungspauschale und die Gewährung eines Heizkostenzuschusses (TOP 5 a und b), die Verlängerung der Geltungsdauer bestimmter Zusatzförderungen im Eigenheimzulagengesetz (TOP 6), die Anhebung der insbesondere kirchensteuerlichen Bemessungsgrundlage in Folge des Steuersenkungsgesetzes (TOP 10), das Investitionszulagengesetz 1999, mit dem zugleich weitere steuerliche Änderungen vorgenommen werden (TOP 12), die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung (TOP 13), die Verlängerung der Besetzungsreduktion bei Strafkammern (TOP 14), Änderungen der Finanzgerichtsordnung (TOP 15), die Anhebung der Eckwertvergütung für Strafgefangene (TOP 16), die so genannten eingetragenen Lebenspartnerschaften (TOP 17 a und b) sowie Neuregelungen im Rahmen der Wirtschaftsprüferordnung (TOP 18).
Bei den Länderinitiativen geht es um die Änderung des freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres (TOP 20), die Förderung der Integration von auf Dauer bleibeberechtigten Ausländern (TOP 21), die Möglichkeit zum Verbot von Versammlungen und Aufzügen mit nationalsozialistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten (TOP 22), die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Menschenwürde insbesondere bei Gewaltkriminalität mit fremdenfeindlichem Bezug (TOP 23), die Förderung des Patentwesens an den Hochschulen (TOP 24) sowie die Erhöhung des steuerlichen Trinkgeldfreibetrages (TOP 58).
Entschließungsanträge von Ländern betreffen die Abwehr von Gefahren durch BSE (TOP 26) sowie die Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (TOP 59).
Schließlich sind aus der umfangreichen Tagesordnung noch hervorzuheben der Vorschlag für eine EU-Richtlinie über "Elektroschrott" (TOP 33) und die Tierschutz-Hundeverordnung (TOP 44).


TO-Punkt 44
Tierschutz-Hundeverordnung
- Drucksache 580/00 -

Die vorliegende Tierschutz-Hundeverordnung soll die bisherige Rechtsverordnung von 1974 ersetzen. Sie enthält neben allgemeinen Anforderungen an das Halten von Hunden spezifische Regelungen zur Haltung im Freien, in Räumen, Zwingerhaltung, Anbindehaltung und zur gewerblichen Haltung. Außerdem wäre es nach der Verordnung verboten, Hunde zu halten oder auszustellen, an denen zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale Amputationen vorgenommen worden sind. Ferner wird das Zuchtverbot für aggressionsgesteigerte Hunde konkretisiert. Dabei handelt es sich um Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und American Staffordshire-Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Durch erfolgreiches Absolvieren eines Wesenstests soll diese Vermutung wiederlegt werden können.

Ausschussempfehlungen 580/1/00: Der federführende Agrarausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen, der Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zuzustimmen. Nach Ansicht des Agrarausschusses muss bei der gewerbsmäßigen Zucht von Hunden generell eine sachkundige Betreuungsperson, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat, zur Verfügung stehen und nicht erst bei einer Zahl von mehr als zehn Zuchthunden. Ein generelles Haltungsverbot für Hunde, bei denen nach In-Kraft-Treten der Verordnung bestimmte tierschutzwidrige Amputationen vorgenom-men werden, sei dagegen nach den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes nicht vertretbar. Als Konsequenz müssten solche Tiere getötet werden, obwohl ein schmerz- und leidensfreies Weiterleben des Hundes möglich ist. Außerdem fordert der Ausschuss die Ausdehnung der Ordnungswidrigkeitstatbestände. Das Zuchtverbot für aggressionsgesteigerte Hunde soll nach Auffassung des Agrar- und des Innenausschusses auch auf den "Bullterrier" ausgeweitet werden. Für keine der genannten Hunderassen sollte es Ausnahmen von diesem Zuchtverbot geben.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat dagegen, der Verordnung unverändert zuzustimmen.
Der Agrarausschuss empfiehlt darüber hinaus die Annahme von Entschließungen, in denen die Bundesregierung gebeten wird, nach Einholung eines Gutachtens zur Hundeausbildung, das auch die Anwendung von Elektroreizgeräten beinhaltet, die Tierschutz-Hundeverordnung entsprechend zu ergänzen, erblich bedingte körperliche Defekte und Krankheiten in der Verordnung zu konkretisieren und dabei bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten oder zu beschränken. Schließlich soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, Regelungen für eine unverwechselbare, fälschungssichere Kennzeichnung von Hunden zu erlassen.


http://www.maulkorbzwang.de bzw. http://www.leinenzwang.de
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