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28.11.00 -- Sören

RE: Rassestandart an Volker














Hallo Volker,

ja, der Standard bei den PSK-Rassen (Zwergpinscher, Dt. Pinscher, Zwerg-, Mittel-, und Riesenschnauzer) wurde dahingehend geändert, daß die naturbelassene Rute eindeutig im Standard festgeschrieben wurde. Wer sich daran hält??? Bis auf einige wenige Ausnahmen eigentlich alle. Ich besuche sehr viele Ausstellungen vom PSK (Pinscher-Schnauzer-Klub) und habe auch ansonsten sehr viel Kontakt mit den Hundesportlern aus diesem Verein... ich zähle selbst dazu. Die Hunde, die trotz Kupierverbot ohne Rute umherlaufen sind große Ausnahmen. Die meisten kommen aus dem Ausland. Nur einige wenige sind mit Hilfe einer tierärztlichen Bescheinigung kupiert worden (gebrochene Rute, angeborenen Knickrute oder sonstige Verletzungen). Man muß aber lange suchen, wenn man in den Jugendklassen oder Jüngstenklassen mal einen kupierten Hund finden will.

Stand ist momentan der: Wenn ein junger, kupierter Hund im Ring ausgestellt wird, muß an Ort und Stelle eine Begründung erbracht werden, warum dieser Hund kupiert wurde (Attest vom TA oder Kauf im Ausland). Wird diese Begründung nicht erbracht, erfolgt keine Ausstellungsbewertung, somit keine Zuchterlaubnis und auch keine Erlaubnis bei höheren Leistungsprüfungen im PSK zu starten. Das wird nach meiner Erfahrung auch sehr rigoros gehandhabt. Wer das Völkchen der Aussteller kennt, der wird auch wissen, das einige nur darauf warten dem anderen einen auszuwischen, somit schauen die sich gegenseitig schon ganz genau auf die Finger...

Trotzdem ist eine kupierte Rute nicht fehlerhaft, das wird sie auch niemals werden. Sonst ist es nicht mehr möglich, internationale Zuchtschauen durchzuführen. Das Beispiel mit Amerika habe ich bereits gebracht. Wenn sich hier der PSK querstellt, und in einem Land, in dem das 10fache an PSK-Rassen wie in Deutschland gezüchtet wird, auf Biegen und Brechen den Standard durchprügeln will, wird sich der Amerikanische Schnauzer-Klub vom Deutschen abspalten und es wäre gar nichts gewonnen. Man will lediglich in Deutschland für eine Einhaltung des geltenden TschG sorgen.

Was jetzt noch folgen wird, ist ein Einfuhrverbot für im Ausland gezüchtete und kupierte Hunde. Diese Hunde sind dann nicht nach geltendem Deutschen Recht gezüchtet und es muß ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, um so einen Hund in Deutschland zu halten (das kann z.B. ein längerer Auslandsaufenthalt sein, in welchem dieser Hund angeschafft wurde). Aber das ist wie gesagt erst ein Entwurf, wird aber der nächste Schritt in dieser Gesetzgebung sein. Und spätestens dann wird sich auch der Dobermann-Verein umschauen müssen, der sich bisher durch pure Ignoranz über dieses Verbot hinweggesetzt hat.

Ich hoffe ich konnte Deine Fragen beantworten!!!

Sören
Thema: Rassestandart


 
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