hallo markus, seit bestehen des forums haben wir schon öfter mal die gelegenheit gehabt über den leinezwang und die dazugehörenden vorschriften zu diskutieren. es ist immer von land zu land und stadt zu stadt durch verordnungen geregelt und kann nicht für jeden einheitlich benannt werden. am besten man erkundigt sich bei den rechtsämtern der verschiedenen städte/kreise. manchmal betrifft der leinenzwang z.b. auch nur hunde ab einer schulterhöhe von 50 cm usw.
schau doch auch mal ins archiv - vor allem archiv 2 -- da haben wir viel darüber geschrieben.
Es grüßen dich einstweilen k u r t und Dalmatiner-Mix BABE
|