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hallo sonja, habe schon mehrere prüfungen beim sv und nach der internat. prüfungsordnung gemacht. es war immer so, daß die "hörbaren" hörzeichen sitz, platz,steh, fuß oder hier (name) sein mußten. was der richter nicht hört ist was anderes aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen, vor allem wenn du mehr als nur die BH prüfung machen möchtest, wäre es sinnvoll, dem hund doch noch die richtigen hörzeichen bezubringen.
viel erfolg dabei und viele grüße k u r t und BABE
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