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08.06.97 -- Joachim_Werner

Bitte,die Prüfungsordnung lesen














Hallo Sonja,

vielleicht hat du ja mal die Möglichkeit, bei dir Im Verein die Prüfungsordnung (PO) einzusehen. In dieser sind alle Bestimmungen zusammengefasst. Im DVG und auch im SV (bei anderen weiß ich es nicht, dürfte aber genausosein, da die PO vom VDH abgesegnet wurde) sind als Hörzeichen nur Fuß (oder bei Fuß), Sitz und Platz und beim Abrufen des Hunder hier oder der Name erlaubt. Natürlich gibt es Leistungsrichter, die auch andere Hörzeichen akzeptieren, das ist aber Glückssache. Warum diese Hörzeichen so starr festgeschrieben wurden, weiß und verstehe ich allerdings auch nicht.

Aber, wo kein Kläger ist. ist auch kein Richter. Gewöhne doch deinen Nero an leise (fast geflüsterte Kommandos), dieses geht normalerweise sehr leicht da der Hund von Haus aus ein sehr gutes Gehör hat. Und was der Leistungsrichter nicht hört, kann er auch nicht bestrafen. Nur das Komanndo beim Abrufen sollest du, da es doch ziemlich laut wegen der Entfernung gegeben werden muß, auf das vorgeschriebene umstellen oder einen kleinen Punktabzug riskieren - ist wenn dein Hund in den anderen Disziplinen gut ist aber auch kein Beinbruch - in der Leistungsurkunde gibt es bei der BH ja nur die Bewertung bestanden oder nicht bestanden.

Das wichtigste ist aber: Üben, Üben, Üben.

Viel Erfolg Joachim
Thema: Hörzeichen BH-Prüfung


 
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